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Besondere Leistungen im Einzelfall
Bei Hilfebedürftigkeit können Anspruchsberechtigte besondere Leistungen im Einzelfall erhalten. Voraussetzung ist, dass sie ihren Bedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen decken können, wie es beispielsweise bei Kindern der Fall ist.
Geschädigte, die nicht in der Lage sind, ihren Bedarf selbst zu decken, können besondere Leistungen im Einzelfall erhalten. Das ist beispielsweise bei Minderjährigen der Fall. Zu den möglichen Leistungen der Sozialen Entschädigung zählen Leistungen zum Lebensunterhalt, zur Förderung einer Ausbildung, zur Weiterführung des Haushalts sowie Leistungen in sonstigen Lebenslagen.