Hilfe für Opfer von Gewalttaten

Cover der Broschüre "Hilfe für Opfer von Gewalttaten" vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Hilfe für Opfer von Gewalttaten

Der Flyer des Bundesministerium für Arbeit und Soziales beschäftigt sich mit der Hilfe für Opfer von Gewalttaten. Auf zehn Seiten stehen kompakt die wichtigsten Informationen für Betroffene. 

Beantwortet werden die Fragen:

  • Was ist das besondere am Opferentschädigungsgesetz?
  • Wann wird Entschädigung nach dem OEG geleistet?
  • Wer ist leistungsberechtigt?
  • Welche Leistungen können nach dem OEG erbracht werden?
  • Was sind die wichtigsten Neuerungen, die ab 2024 nach dem SGB XIV gelten?
  • Findet das OEG auch bei Gewalttaten außerhalb Deutschlands Anwendung?
  • Unter welchen formalen Voraussetzungen werden Leistungen erbracht?
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