Datenschutz bei der SBV-Wahl
Die Erhebung und Nutzung von persönlichen Daten der Beschäftigten für die SBV-Wahl sind gesetzlich in der SchwbVWO geregelt. Entsprechend müssen Arbeitgeber alle für die Wahl erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen: dies gilt insbesondere für die Unterlagen, die für die Erstellung der Liste der Wahlberechtigten erforderlich sind. Eine Einwilligung der Beschäftigten ist in dem Fall nicht nötig. Die Übergabe der Daten an die Personen, die mit der Wahldurchführung beauftragt sind, muss gemäß DSGVO geschützt und vertraulich erfolgen. Bei der Verarbeitung der Daten ist der Grundsatz der Datensparsamkeit zu beachten. Die vom Betrieb oder der Dienststelle zur Verfügung gestellten Daten sind spätestens mit Abschluss der Wahl vollständig zu vernichten.