Kommentar vom 01.01.2012, Fitting, BetrVG, § 16 Rn. 35.

K-206

Festlegung der Reihenfolge des Nachrückens von Ersatzmitgliedern bei mehreren Ersatzmitgliedern

Ersatzmitglieder des Wahlvorstandes werden durch Beschluss des Betriebsrates bestimmt.

Genauso ist es zulässig, wenn Sie für ein einzelnes Mitglied des Wahlvorstands jeweils mehrere Ersatzmitglieder bestimmen. Dann müssen Sie nur die Reihenfolge des Nachrückens festlegen.

Die Ersatzmitglieder des Wahlvorstandes werden durch Beschluss des Betriebsrates bestimmt. Grundsätzlich wird jeweils für ein bestimmtes Mitglied ein Ersatzmitglied bestimmt. Aus Gründen der Praktikabilität ist es aber auch möglich, ein Ersatzmitglied für mehrere Wahlvorstandsmitglieder zu bestellen. Es ist aber auch zulässig, für die einzelnen Mitglieder des Wahlvorstandes jeweils mehrere Ersatzmitglieder zu bestellen. In diesem Falle muss jedoch die Reihenfolge des Nachrückens der einzelnen Ersatzmitglieder durch den Betriebsrat festgelegt werden. 

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