BAG, Beschluss vom 23.07.2014, 7 ABR 23/12, -

B-15

Kein Anspruch auf Anfertigung von Kopien der Wählerliste

Die Verweigerung der Erstellung einer Kopie der Wählerliste stellt kein Verstoß gegen das Einsichtsrecht in die Wählerliste dar.

Dieses Einsichtsrecht beinhaltet aber nicht zugleich die Befugnis von Wahlbewerbern, Kopien der Wählerliste anzufertigen.

Die Beteiligten hatten die Wahl der SBV ursprünglich aus mehreren Gründen angefochten, u.a. wegen einem Verstoß des Wahlvorstandes gegen § 3 Abs. 2 SchwbVWO (s.o.), der die Reichweite des Einsichtsrechts der Arbeitnehmer in die Wählerliste verkannt habe. Im Beschwerdeverfahren haben sie den Antrag, soweit sich dieser auf die Wirksamkeit der Wahl bezogen hat, „zurückgenommen“.)

Weitere Urteile

Zum BIH WahlWissen Recht