Peer Counseling

Beim Peer Counseling beraten Menschen mit Behinderung andere Menschen mit Behinderung. Den Austausch gemeinsamer Lebenserfahrungen empfinden viele Ratsuchende als hilfreich. Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben (ISL) hat zusammen mit der Selbsthilfe fachliche Standards und Qualifizierung geprägt.

Mit Peer Counseling ist in einem allgemeineren Sinne die Beratung von Menschen mit Behinderung durch Menschen mit Behinderungen gemeint. Sie erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Beratung durch Menschen, die bereits ähnliche Lebenserfahrungen gemacht haben, von den Ratsuchenden oftmals als sehr hilfreich erlebt wird.

Im Rahmen der Behindertenhilfe wird das Peer Counseling im engeren Sinne von der Selbst­hil­fe, insbesondere der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben (ISL) als Dach­ver­band der Zentren für selbstbestimmtes Leben, fachlich stark geprägt. Es wurden in­halt­li­che Standards definiert und Qualifizierungen zum Peer Counselor und zur Peer Counselerin entwickelt.

Netz an Beratungsstellen

Mit der ergänzenden unabhängigen Teil­ha­be­be­ra­tung nach § 32 SGB IX wird seit dem 1.1.2018 ein Netz an Beratungsstellen aufgebaut, in denen bereits über Teil­ha­be­leis­tun­gen informiert und beraten werden soll, bevor sie in Anspruch genommen werden. Bei der Förderung dieser Beratungsstellen soll insbesondere die Beratung von Betroffenen für Betroffene berücksichtigt werden. Die Förderung der ergänzenden unabhängigen Teil­ha­be­be­ra­tung erfolgt aus Bundesmitteln.

Stand: 30.09.2022

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