Mobbing

Mobbing kann innerhalb einer Hierarchie-Ebene vorkommen, aber auch durch Vor­ge­setz­te. Es ist psychisch stark belastend, was oft zu Stress und gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt. Mobbing ist kein Rechtsbegriff, dennoch sind Unternehmen verpflichtet, die Persönlichkeitsrechte ihrer Beschäftigten zu schützen.

Unter Mobbing (aus dem Englischen: to mob = über jemanden herfallen) versteht man eine besondere Art gestörter sozialer Beziehungen und Kommunikation am Arbeitsplatz, in Schulen, Vereinen oder anderen sozialen Zusammenhängen.

Mobbing im Beschäftigungsverhältnis

Mobbing ist kein Rechtsbegriff. Mobbing kann es innerhalb einer Hierarchie-Ebene geben, aber auch von „oben nach unten“ oder „von unten nach oben“.

Wesensmerkmal ist die systematische, sich aus vielen einzelnen Handlungen zusammensetzende Verletzungshandlung, wobei den einzelnen Handlungen bei isolierter Betrachtung eine rechtliche Bedeutung oft nicht zukommt (so das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 16.05.2007 – 8 ARZ 709/06). Daher wird Mobbing in der Rechtsprechung als ein „systematisches Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren“ verstanden (so Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 15.12.2005 – 2 A 4.04). Hierdurch kann die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn verletzt werden wie auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Beschäftigten und sich ein Schadensersatzanspruch ergeben.

Mobbing als Gesundheitsbelastung

Mobbing als sozialpsychologische Erscheinung kann psychisch belasten, es verursacht Stress, der gegebenenfalls zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen auch chronischer Art führt, zum Beispiel Magengeschwüre. Hinzu kommen psychische Probleme wie Angstzustände und Depressionen.

Einen allgemeinen Erfahrungssatz, dass bestimmte „Mobbinghandlungen“ regelmäßig zu bestimmten Gesundheitsschädigungen und damit Schadensersatzansprüchen führen, gibt es nicht. Am Ende eines Mobbingprozesses stehen oftmals Kündigung, längerfristige Krank­schrei­bung oder Frühverrentung der Betroffenen. Nicht selten sind auch Menschen mit einer Schwerbehinderung Mobbingopfer. Eine besondere Herausforderung für Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tun­gen, Betriebs- und Personalräte sowie Inklusionsbeauftragte ist es, den Betroffenen zur Seite zu stehen und die Entstehungs- und Ur­sa­chen­zu­sam­men­hän­ge aufzulösen. Für die Betroffenen kann eine Dokumentation in Form eines Tagesbuches der einzelnen Vorfälle hilfreich sein, um die Systematik der Einzelhandlungen in ihrer Gesamtheit darstellen zu können.

Stand: 04.08.2026

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