Lohnsicherung

Die Lohnsicherung ist Bestandteil einiger Tarifverträge. Dabei handelt es sich um die Sicherung des bisherigen Arbeitsentgeltes, wenn Beschäftigte wegen technischer oder organisatorischer Maßnahmen im Betrieb auf eine Stelle versetzt werden, die geringer entlohnt wird.

Manche Tarifverträge sehen für eine bestimmte Übergangsfrist eine Sicherung des bisherigen Arbeitsentgelts vor, wenn Beschäftigten aus dringenden betrieblichen Gründen ein geringer bezahlter Arbeitsplatz zugewiesen wird oder wenn sich Lohn oder Gehalt deshalb verringern, weil sich die Anforderungen an den Arbeitsplatz durch technische oder organisatorische Maßnahmen auf Dauer ändern.

Verdienstsicherung bei personenbedingten Änderungen

Bei der Lohnsicherung handelt es sich also um eine Sicherung des Arbeitsentgelts im Rahmen objektiver betrieblicher Veränderungen. Werden Beschäftigte aus individuell vor­lie­gen­den Gründen – zum Beispiel wegen gesundheitsbedingter Minderung ihrer Leis­tungs­fä­hig­keit – auf einem Arbeitsplatz eingesetzt, der geringer bezahlt ist als der bisherige, sehen einige Ta­rif­ver­trä­ge einen entsprechenden Anspruch auf Ver­dienst­si­che­rung vor.

Stand: 30.09.2022

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