Bundesversorgungsgesetz (BVG)

Das Bundesversorgungsgesetz regelte die soziale Entschädigung für Wehrdienstopfer, Impf­ge­schä­dig­te und Opfer von Gewalttaten wegen gesundheitlicher oder wirt­schaft­li­cher Folgen einer anerkannten gesundheitlichen Schädigung. Leistungen zahlen die Träger der Sozialen Entschädigung.

Das Bundesversorgungsgesetz regelte in Deutschland die soziale Entschädigung für gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen kriegsbedingter oder ähnlicher Schädigungen (Kriegsopfer, Wehrdienstbeschädigte, Impfgeschädigte). Es bot Leistungen wie Heilbehandlung und Renten. Seit dem 1. Januar 2024 ist das BVG im Wesentlichen durch das neue Soziale Entschädigungsrecht im SGB XIVabgelöst.

Stand: 30.09.2022

Zum Fachlexikon