Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen

Der Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen unterstützt und berät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Auch wirkt er mit bei der Förderung von Rehabilitationseinrichtungen und bei der Entscheidungsfindung des Ministeriums zur Vergabe der Mittel des Ausgleichsfonds.

Der Beirat unterstützt und berät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Fragen der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und bei Aufgaben der Koordinierung (§ 86 SGB IX). Ferner wirkt er mit bei der Förderung von Rehabilitationseinrichtungen und bei der Vergabe der Mittel des Ausgleichsfonds. Entscheidungen über die Vergabe dieser Mittel trifft das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgrund von Vorschlägen des Beirats.

Mitglieder im Beirat

Der Beirat besteht aus 49 Mitgliedern, und zwar aus Vertretern der Arbeitnehmer, der Ar­beit­ge­ber, der Be­hin­der­ten­or­ga­ni­sa­tio­nen, der Länder, der kommunalen Selbst­ver­wal­tungs­kör­per­schaf­ten, der Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft der Integrationsämter und Haupt­für­sor­ge­stel­len, der Bun­des­agen­tur für Arbeit, der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Un­fall­ver­si­che­run­gen, der Sozialhilfeträger, der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft für Rehabilitation, der Einrichtungen zur beruflichen und me­di­zi­ni­schen Rehabilitation sowie der Ärzteschaft.

Stand: 30.09.2022

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