Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
Spezielle Förderangebote sollen den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt von der Schule mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder von einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung erleichtern. Neben finanzieller Hilfe ist eine kontinuierliche Begleitung zielführend.
Ein inklusiver Arbeitsmarkt erfordert nicht nur Sicherheit vor Ausgrenzung, sondern auch Offenheit für den Zugang: Dies betrifft den Übergang junger Menschen mit festgestellter (Schwer-)Behinderung oder mit sonderpädagogischem Förderbedarf von der Schule sowie den Übergang von der Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Übergang Schule – Beruf
Gerade junge Menschen mit wesentlichen Behinderungen und besonderem Unterstützungsbedarf benötigen Chancen für ein selbstbestimmtes Leben mit eigenem Einkommen aus einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis als Alternative zu einem Platz in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM). Ziel ist die umfassende Berufsorientierung und kontinuierliche Begleitung bereits in den letzten drei Schulbesuchsjahren, um einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen (Berufliches Orientierungsverfahren).
Dafür unterbreitet die Bundesagentur für Arbeit adressatengerechte Angebote zur Berufswahlvorbereitung, die neben den Interessen und Fähigkeiten der Jugendlichen auch den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt berücksichtigen. Die Erfahrungen zeigen: Individuelle Beratungsangebote und eine Einbindung der Integrationsämter sowie weiterer Partner können die Qualität der beruflichen Orientierung nachhaltig steigern, sodass der Übergang in Ausbildung und Arbeit besser gelingt. Die Integrationsämter unterstützen den Berufswahlprozess junger Menschen mit Behinderungen durch vertiefende Angebote.
Integrationsfachdienste begleiten junge Menschen
Eine zentrale Funktion beim Übergang Schule – Beruf kommt den Integrationsfachdiensten zu, die von den Integrationsämtern beauftragt und finanziert werden. Die Integrationsfachdienste sind flächendeckend vor Ort präsent. Ihre Angestellten begleiten die jungen Menschen mit Behinderungen bereits in den letzten drei Schulbesuchsjahren, schätzen ihre Kompetenzen ein, helfen bei der Akquise von Praktika und begleiten diese. Sie unterstützen die Schulpflichtigen in der Übergangsphase auf den Arbeitsmarkt und betreuen sie im Betrieb. Daneben beraten die Integrationsfachdienste (IFD) die Unternehmen und das betriebliche Umfeld, klären vorab die finanziellen Fördermöglichkeiten und helfen bei der Antragstellung.
Übergang Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) – allgemeiner Arbeitsmarkt
Die Förderangebote des Integrationsfachdiensts (IFD) für den Übergang aus einer WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt umfassen:
- finanzielle Leistungen
- die individuelle, behinderungsspezifische Akquise von geeigneten Arbeitsplätzen im Betrieb
- die Begleitung des gesamten Übergangs von der Vorbereitung in der WfbM
- Einarbeitung und Begleitung am Arbeitsplatz.
Seit 2018 können sich die Integrationsämter an dem neu in das SGB IX aufgenommenen Budget für Arbeit, das primär in der Zuständigkeit der Eingliederungshilfe liegt, mit Leistungen aus der Ausgleichsabgabe sowie mit Unterstützung durch den Integrationsfachdienst beteiligen.
Stand: 30.09.2022