Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

Spezielle Förderangebote sollen den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt von der Schule mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder von einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung erleichtern. Neben finanzieller Hilfe ist eine kontinuierliche Begleitung zielführend.

Ein inklusiver Arbeitsmarkt erfordert nicht nur Sicherheit vor Ausgrenzung, sondern auch Of­fen­heit für den Zugang: Dies betrifft den Übergang junger Menschen mit festgestellter (Schwer-)Be­hin­de­rung oder mit son­der­päd­ago­gi­schem Förderbedarf von der Schule sowie den Übergang von der Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) auf den allgemeinen Ar­beits­markt.

Übergang Schule – Beruf

Gerade junge Menschen mit wesentlichen Behinderungen und besonderem Un­ter­stüt­zungs­be­darf benötigen Chancen für ein selbstbestimmtes Leben mit eigenem Ein­kom­men aus einem so­zi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Arbeitsverhältnis als Alternative zu einem Platz in einer Werk­statt für Menschen mit Behinderung (WfbM). Ziel ist die um­fas­sen­de Berufsorientierung und kontinuierliche Begleitung bereits in den letzten drei Schul­be­suchs­jah­ren, um einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen (Be­ruf­li­ches Ori­en­tie­rungs­ver­fah­ren).

Dafür unterbreitet die Bundesagentur für Arbeit adressatengerechte Angebote zur Be­rufs­wahl­vor­be­rei­tung, die neben den Interessen und Fähigkeiten der Jugendlichen auch den Aus­bil­dungs- und Arbeitsmarkt berücksichtigen. Die Erfahrungen zeigen: In­di­vi­du­el­le Be­ra­tungs­an­ge­bo­te und eine Einbindung der Integrationsämter sowie weiterer Partner können die Qualität der beruflichen Orientierung nachhaltig steigern, sodass der Übergang in Aus­bil­dung und Arbeit besser gelingt. Die Integrationsämter unterstützen den Be­rufs­wahl­pro­zess junger Menschen mit Behinderungen durch vertiefende Angebote.

Integrationsfachdienste begleiten junge Menschen

Eine zentrale Funktion beim Übergang Schule – Beruf kommt den Integrationsfachdiensten zu, die von den Integrationsämtern beauftragt und finanziert werden. Die In­te­gra­ti­ons­fach­diens­te sind flächendeckend vor Ort präsent. Ihre Angestellten begleiten die jungen Menschen mit Be­hin­de­run­gen bereits in den letzten drei Schulbesuchsjahren, schät­zen ihre Kompetenzen ein, helfen bei der Akquise von Praktika und begleiten diese. Sie unterstützen die Schulpflichtigen in der Über­gangs­pha­se auf den Arbeitsmarkt und betreuen sie im Betrieb. Daneben beraten die In­te­gra­ti­ons­fach­diens­te (IFD) die Unternehmen und das betriebliche Umfeld, klären vorab die finanziellen För­der­mög­lich­kei­ten und helfen bei der Antragstellung.

Übergang Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) – allgemeiner Arbeitsmarkt

Die Förderangebote des Integrationsfachdiensts (IFD) für den Übergang aus einer WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt umfassen:

  • finanzielle Leistungen
  • die individuelle, behinderungsspezifische Akquise von geeigneten Arbeitsplätzen im Be­trieb
  • die Begleitung des gesamten Übergangs von der Vorbereitung in der WfbM
  • Einarbeitung und Begleitung am Arbeitsplatz.

Seit 2018 können sich die Integrationsämter an dem neu in das SGB IX aufgenommenen Budget für Arbeit, das primär in der Zuständigkeit der Eingliederungshilfe liegt, mit Leis­tun­gen aus der Aus­gleichs­ab­ga­be sowie mit Unterstützung durch den In­te­gra­ti­ons­fach­dienst beteiligen.

Stand: 30.09.2022

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