Wahlordnung Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tun­gen (SchwbVWO)

Die Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen enthält genaue Vorschriften zur Vor­be­rei­tung der Wahl, zur Bestellung eines Wahlvorstands, zur Wählerliste und zu den Wahl­vor­schlä­gen. Zudem umfasst sie die Wahldurchführung, etwa der Stimm­ab­ga­be, und die Feststellung des Wahlergebnisses.

Die Wahlordnung regelt die Einzelheiten zur Wahl der Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tung und der Stu­fen­ver­tre­tun­gen (Gesamt-, Bezirks-, Haupt- und Kon­zern­schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tung). Es gelten die Grundsätze der Mehrheitswahl.

Vereinfachtes Wahlverfahren

Es wird zwischen dem vereinfachten und dem förmlichen Wahlverfahren unterschieden (Wahl der Schwerbehindertenvertretung). Das vereinfachte Wahlverfahren ist durchzuführen, wenn der Betrieb beziehungsweise die Dienststelle aus räumlich nahe beieinanderliegenden Teilen besteht (Faustformel: 50 Kilometer und 1 Stunde Fahrtzeit) und weniger als 50 Wahl­be­rech­tig­te be­schäf­tigt werden (§ 177 Absatz 6 Satz 3 SGB IX in Verbindung mit § 18 SchwbVWO). Die Wahl findet in diesen Fällen entweder auf einer Wahlversammlung der wahlberechtigten Menschen mit Schwerbehinderung statt oder im Anschluss an eine digitale Wahlversammlung per Briefwahl.

Förmliches Wahlverfahren

Für das förmliche Wahlverfahren trifft die Wahlordnung detaillierte Regelungen zur Sicherstellung eines geheimen Wahlvorgangs. Die Wahlordnung enthält dafür zum einen genaue Vorschriften zur Vorbereitung der Wahl, insbesondere zur Bestellung eines Wahl­vor­stan­des, zur Wählerliste und zu den Wahlvorschlägen. Zum anderen befasst sie sich mit der Wahldurchführung, etwa der Stimmabgabe, der Feststellung des Wahlergebnisses und der Bekanntgabe der Gewählten.

Medien und Arbeitshilfen

Titelbild der ZB Spezial "Wahl der Schwerbehindertenvertretung 2022"
Downloads und Arbeitshilfen

SBV-Wahl

Alle vier Jahre stehen die SBV-Wahlen an. In diesem ZB Spezial gibt es gesammelt alle Informationen zu den Wahlen inklusive des Wahlkalenders und der Wahlformulare.

Cover der ZB Info zum Thema Das neue SGB IX.
Downloads und Arbeitshilfen

Sozialgesetzbuch IX

ZB Recht „Sozialgesetzbuch IX“ enthält neben dem SGB IX auch die Wahlordnung Schwerbehinderten­vertretungen und weitere für die SBV relevante Dokumente.

Die SBV-Wahl

Alle vier Jahre steht in den Monaten Oktober und November die Wahl zur Schwer­behinderten­vertretung (SBV) an. Wertvolle Tipps und Informationen rund um die Planung und rechtssichere Durchführung inklusive der erforderlichen Wahlunterlagen und Formulare finden Sie auf einer kompakten Themenseite hier im BIH-Portal.

Jetzt mehr erfahren!

Ein Mann steckt einen Wahlschein in eine Wahlurne.

Stand: 30.09.2022

Zum Fachlexikon