Rundschreiben Soziale Entschädigung vom 16. Februar 2026

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat ein neues Rundschreiben zur Sozialen Entschädigung veröffentlicht. Darin werden Fragen zur Durchführung des 14. Buches Sozialgesetzbuch (SGB XIV) thematisiert.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 16. Februar 2026 das Rundschreiben Soziale Entschädigung – Vb6-53408-5-15 veröffentlicht. Darin werden zentrale Fragen zur Durchführung des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB XIV) beantwortet. Im Fokus steht eine Klarstellung zum Regelungsgehalt von § 77 Absatz 3 SGB XIV, insbesondere zur Zuständigkeit bei Leistungen der Pflegebedürftigkeit.

Hintergrund des Rundschreibens sind Fragen der Länder, die in einer Bund-Länder-Besprechung im September 2025 erörtert wurden. Ziel ist es, bestehende Unklarheiten zu beseitigen und die praktische Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu erleichtern.

Das Rundschreiben steht auf dem Portal des BMAS zum Download zur Verfügung.

Zum Rundschreiben

Weitere Informationen zur Sozialen Entschädigung finden Sie unter

Soziale Entschädigung

sowie auf der Website des BMAS.