50 Jahre Opferentschädigung: Bund startet Informationskampagne zum Sozialen Entschädigungsrecht
Anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Opferentschädigungsgesetzes informieren das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit einer bundesweiten Kampagne über Ansprüche und Unterstützungsangebote nach Gewalttaten. Ziel ist es, das Soziale Entschädigungsrecht bekannter zu machen und Betroffenen den Zugang zu Leistungen zu erleichtern.
Mit dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) wurde 1976 erstmals ein gesetzlicher Anspruch auf staatliche Unterstützung für Opfer von Gewalttaten geschaffen. Seit dem 1. Januar 2024 sind die Leistungen im grundlegend reformierten Sozialen Entschädigungsrecht nach dem Vierzehnten Sozialgesetzbuch (SGB XIV) geregelt. Zum 50-jährigen Jubiläum haben BMAS und BAS am 2. November 2026 eine Informationskampagne gestartet.
Das SGB XIV trägt den körperlichen, psychischen, sozialen und beruflichen Folgen von Gewalttaten Rechnung. Anspruchsberechtigt können unter anderem Betroffene häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie Opfer terroristischer oder extremistischer Gewalttaten sein. Auch Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende werden unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt.
Umfassende Leistungen für Betroffene
Das Leistungsspektrum reicht von Schnellen Hilfen in Traumaambulanzen und einem unterstützenden Fallmanagement über Krankenbehandlung und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit bis hin zu Hilfen zur sozialen und beruflichen Teilhabe. Hinzu kommen monatliche Entschädigungszahlungen und weitere bedarfsgerechte Leistungen.
Trotz dieser umfassenden Unterstützungsmöglichkeiten ist das Soziale Entschädigungsrecht in der Bevölkerung bislang wenig bekannt. Laut einer repräsentativen Befragung im Auftrag des BMAS verbinden lediglich sieben Prozent der Befragten den Begriff „Soziale Entschädigung“ mit staatlicher Unterstützung für Gewaltopfer.
Informationsdefizite abbauen und Zugang zu Leistungen verbessern
Die amtliche Statistik der Bundesstelle für Soziale Entschädigung weist für Juni 2026 insgesamt 44.024 Leistungsberechtigte aus, darunter 26.658 Gewaltopfer. Die neue Kampagne soll dazu beitragen, bestehende Informationsdefizite abzubauen und Betroffene gezielt auf ihre Ansprüche und die zuständigen Anlaufstellen aufmerksam zu machen.
Ein begleitendes Faktenblatt informiert über die Entwicklung der Opferentschädigung, leistungsberechtigte Personengruppen und die wichtigsten Unterstützungsangebote.
Weitere Informationen zu den Leistungen nach SGB XIV, den zuständigen Landesbehörden und Traumaambulanzen stellt das Bundesamt für Soziale Sicherung bereit.