Tatbestände

Tatbestände sind die Ereignisse, für die Betroffene Leistungen der Sozialen Entschädigung in Anspruch nehmen können. Welche das im Einzelnen sind, ist im Sozialen Entschädigungsrecht geregelt. Dazu zählen unter anderen bestimmte Gewalttaten und Impfschäden nach öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen.

Unter Tatbeständen versteht man in der Rechtssprache Merkmale, die für einen bestimmten Sachverhalt erfüllt sein müssen. In der Sozialen Entschädigung sind damit Ereignisse gemeint, für die Leistungen der Sozialen Entschädigung erbracht werden können. Konkret sind das bestimmte psychische oder physische Gewalttaten, nachträgliche Auswirkungen der beiden Weltkriege, Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes sowie Impfschäden nach öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen. Sind die einzelnen Tatbestände im Detail nicht erfüllt, können auch keine Leistungen der Sozialen Entschädigung erbracht werden. Das bedeutet jedoch keinerlei Bewertung des Ereignisses selbst. Es bedeutet lediglich, dass die rechtlichen Voraussetzungen für Leistungen der Sozialen Entschädigung nicht erfüllt sind.

Bei Straftaten im europäischen Ausland ist die Bundesstelle für Soziale Entschädigung (BfSE) die „Deutsche Unterstützungsbehörde".

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