SGB XIV

SGB ist die Abkürzung für Sozialgesetzbuch, XIV steht für die Zahl 14 in römischen Ziffern. Im SGB XIV sind ab 1. Januar 2024 alle Regelungen zum Sozialen Entschädigungsrecht zusammengefasst.

SGB ist die Abkürzung für Sozialgesetzbuch. In ihm sind alle Belange des deutschen Sozialrechts geregelt. Das Soziale Entschädigungsrecht wird zum 1. Januar 2024 modernisiert und zu einem eigenen Buch 14 (XIV) im SGB zusammengefasst. Vorher war die Soziale Entschädigung in vielen verschiedenen Gesetzen geregelt, weil die Leistungen über die Jahrzehnte immer wieder auf neue Bereiche ausgeweitet wurden. Damit wurde es mit der Zeit immer unübersichtlicher. Chronologisch wäre im SGB Buch 13 an der Reihe gewesen. Die vermeintliche Unglückszahl wurde jedoch aus Rücksicht auf die Opfer von Gewalttaten vermieden.

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