Begutachtung

Leistungen der Sozialen Entschädigung werden auf Antrag erbracht. Im Antragsverfahren wird der Sachverhalt begutachtet, um feststellen zu können, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Leistungen erfüllt sind.

Um festzustellen, ob und welche Leistungen der Sozialen Entschädigung gewährt werden können, ist eine Begutachtung des Sachverhalts notwendig. Mit ihr wird geprüft, ob die gesundheitliche Schädigung durch ein schädigendes Ereignis ausgelöst wurde und diese in der Folge zu einer Gesundheitsstörung geführt hat. Es genügt, wenn nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft mehr für als gegen einen Zusammenhang spricht. Die Prüfung ist nötig, um feststellen zu können, ob die Voraussetzungen für Leistungen der Sozialen Entschädigung vorliegen. Dazu können weitere Dokumente wie Atteste und Arztberichte herangezogen werden. Es wird keine Wertung über die Tat selbst abgegeben.

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