Wissen, was im eigenen Bundesland gilt
Die BIH möchte ihr Angebot weiterentwickeln und den Leserinnen und Lesern künftig wichtige Informationen aus ihrer Region zur Verfügung stellen. Dazu werden bereits registrierte Nutzerinnen und Nutzer aufgefordert, in ihrem Profil die Postleitzahl ihres Arbeitgebers zu hinterlegen.
Die föderale Struktur in Deutschland bringt es mit sich, dass die Mitglieder der BIH – die 17 Integrations-/Inklusionsämter und die Träger der Sozialen Entschädigung – teils staatlich und teils kommunal organisiert sind. Damit unterliegen sie bei ihrer Aufgabenerledigung dem Bundes- wie dem jeweiligen Landesrecht. Entsprechend sind auch nicht alle Angebote und Förderleistungen bundeseinheitlich, sondern variieren von Bundesland zu Bundesland.
Die BIH möchte es zukünftig allen Nutzerinnen und Nutzern der Website sowie auch den Leserinnen und Lesern des Digitalmagazins ermöglichen, ein für sie zugeschnittenes länderspezifisches Informationsangebot zu erhalten. Dazu müssen bereits registrierte User die Postleitzahl ihres Arbeitgebers eintragen. Über die Postleitzahl erfolgt dann die automatische Zuordnung zu dem Bundesland, in dem sich der Arbeitssitz befindet.
Tragen Sie doch gleich die Postleitzahl ein. Nutzen Sie einfach die Schaltfläche, um Ihr Profil aufzurufen: