Ab Januar 2024: Hauptfürsorgestellen und Versorgungsverwaltungen werden zu Trägern der Sozialen Entschädigung

Die Hauptfürsorgestellen und Versorgungsverwaltungen sind für die praktische Umsetzung der Sozialen Entschädigung in den einzelnen Bundesländern verantwortlich. Ab 1. Januar 2024 heißen sie „Träger der Sozialen Entschädigung“. Die Kontaktdaten zu den Trägern der Sozialen Entschädigung finden Sie ab Januar 2024 auf dieser Website. Nutzen Sie bis zum Jahresende bitte die Ansprechpartnersuche.

Die Hauptfürsorgestellen und Versorgungsverwaltungen werden im Rahmen des SGB XIV ab 1. Januar 2024 in „Träger der Sozialen Entschädigung“ umbenannt. Sie sind für die praktische Durchführung der Sozialen Entschädigung in den Bundesländern verantwortlich und kümmern sich um die Anerkennung der Ansprüche sowie die Vergabe der Leistungen.

Ab Januar 2024 finden Sie die Kontaktdaten zu den Trägern der Sozialen Entschädigung auf dieser Website. Bis zum Jahresende nutzen Sie bitte die Ansprechpartnersuche.