Gesamtschwerbehindertenvertretung
Die SBVen der einzelnen Betriebe oder Dienststellen wählen dann eine Gesamt-SBV, wenn es für mehrere Betriebe eines Arbeitgebers auch einen Gesamtbetriebsrat gibt, beziehungsweise für den Geschäftsbereich mehrerer Dienststellen einen Gesamtpersonalrat gibt. Um eine Gesamt-SBV zu bilden, müssen die einzelnen Betriebe beziehungsweise Dienststellen alle zu demselben Unternehmen beziehungsweise demselben Geschäftsbereich gehören. Wahlberechtigt sind die Vertrauenspersonen der örtlichen SBV.