Förmliches Wahlverfahren

Bestellung des Wahlvorstands

Die amtierende SBV bestellt spätestens acht Wochen vor Amtsende einen dreiköpfigen Wahlvorstand mit Vorsitz und dokumentiert dies schriftlich; wird die Frist versäumt, wird der Wahlvorstand in einer Versammlung der Wahlberechtigten gewählt.

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