Stützunterschriften für Wahlvorschläge
Zur Gültigkeit eines Wahlvorschlages sind die Unterschriften von mindestens eines zwanzigstel der Wahlberichtigten nötig. Bei weniger als 60 Wahlberechtigten reichen, hingegen drei Unterschriften.
Bei weniger als 60 Wahlberechtigten müssen mindestens drei Wahlberechtigte unterschreiben.
Zur Gültigkeit eines Wahlvorschlages sind die Unterschriften eines Zwanzigstels der Wahlberechtigten erforderlich, sofern deren Zahl 60 oder mehr beträgt. Bei weniger als 60 Wahlberechtigten genügen demgegenüber nicht ein Zwanzigstel der den Vorschlag unterstützenden Wahlberechtigten. Es müssen in diesem Fall vielmehr zwingend mindestens drei Unterschriften sein.