Beauftragte/r für die Belange von Menschen mit Behinderung

Aufgabe der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung ist es, diejenige Stelle über die besonderen Belange und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung zu informieren und zu beraten, der sie zugeordnet sind (zum Beispiel Bundes- oder Landesregierung, Stadtverwaltung), sowie Impulse zu geben.

Aufgaben

Wesentliche Aufgabe der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung ist es, diejenige Stelle, der sie zugeordnet sind (zum Beispiel Bundes- oder Landesregierung, Stadtverwaltung), aber auch die jeweiligen Parlamente über die besonderen Belange und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung zu informieren und zu beraten sowie Impulse für eine Fortentwicklung der Behindertenpolitik auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zu geben. Sie bringen die spezifischen Anliegen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie Anregungen von Behindertenverbänden und Wohlfahrtsverbänden ein. Die Be­auf­trag­ten für die Belange von Menschen mit Be­hin­de­rung sind auch Ansprech­partner für einzelne Menschen mit Behin­derung selbst und unterstützen diese in ihren Bemühungen um Teilhabe und Rehabilitation.

Grenzen der Unterstützung

Die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung haben keine Möglichkeit, Behörden oder anderen Stellen Weisungen zu erteilen beziehungsweise ein bestimmtes Handeln vorzuschreiben. Eine Einzelfallprüfung beziehungsweise Rechtsberatung darf von den Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung nicht vorgenommen werden, dies ist Rechtsanwälten sowie verschiedenen Be­ra­tungs­or­ga­ni­sa­tio­nen vorbehalten.

Stand: 04.08.2026

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