Rehabilitationseinrichtungen
Einrichtungen für behinderte Menschen dienen der Durchführung von Maßnahmen zur Rehabilitation und Teilhabe im medizinischen, beruflichen, vorschulischen, schulischen und sozialen Bereich.
Maßnahmen zur Rehabilitation und Teilhabe:
- Sonderkindergärten
- Förder- beziehungsweise Sonderschulen (zum Beispiel für sehgeschädigte, hörgeschädigte oder körperbehinderte Menschen)
- Einrichtungen zur medizinischen Rehabilitation
- medizinisch-berufliche Rehabilitationszentren (mbREHA)
- Berufsbildungswerke (BBW)
- Berufsförderungswerke (BFW)
- wohnortnahe berufliche Rehabilitationseinrichtungen (WBR)
- Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
- Wohnheime für behinderte Menschen
Die Rehabilitationsträger haben zu gewährleisten, dass - fachlich und regional - eine erforderliche Zahl von Rehabilitationsdiensten und -einrichtungen zur Verfügung steht (§ 36 Absatz 1 SGB IX). Diese Einrichtungen müssen auch den Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen, die zum Beispiel beim barrierefreien Bauen zu beachten sind.