Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)

Entscheidungsgrundlage für das Feststellen einer Behinderung sowie deren Grad ist die Versorgungsmedizin-Verordnung mit den zugehörigen versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Das gleiche gilt für das Ausstellen eines Schwerbehindertenausweises.

Das Versorgungsamt beziehungsweise die nach Landesrecht zuständige Behörde richtet sich bei der Feststellung der Behinderung sowie dem Grad der Behinderung (GdB) und dem Ausstellen eines Schwerbehindertenausweises nach der Versorgungsmedizin-Verordnung mit den zu­ge­hö­ri­gen versorgungsmedizinischen Grundsätzen (GdS/GdB-Tabelle). Die Ver­sor­gungs­me­di­zin-Ver­ord­nung enthält allgemeine Beurteilungsregeln und Einzelangaben darüber, wie hoch der Grad der Behinderung bei welcher Behinderung festzusetzen ist.

Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

Veröffentlicht ist die Versorgungsmedizin-Verordnung im Bundesgesetzblatt. Dort werden auch alle Änderungen, die aufgrund des wissenschaftlichen Fortschritts in der Medizin erforderlich werden, veröffentlicht. Der Text der Versorgungsmedizin-Verordnung mit der GdS/GdB-Tabelle ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales auch als Broschüre gegen eine Schutzgebühr oder kostenfrei als Download zu beziehen.

Stand: 30.09.2022

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