Behindertenbeauftragte

Aufgabe der Behindertenbeauftragten ist es, diejenige Stelle über die besonderen Belange und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung zu informieren und zu beraten, der sie zugeordnet sind (zum Beispiel Bundes- oder Landesregierung, Stadtverwaltung), sowie Impulse zu geben.

Behindertenbeauftragte gibt es bei der Bundesregierung, bei den Landesregierungen und bei vielen Kommunen.

Aufgaben

Wesentliche Aufgabe der Behindertenbeauftragten ist es, diejenige Stelle, der sie zugeordnet sind (zum Beispiel Bundes- oder Landesregierung, Stadtverwaltung), aber auch die jeweiligen Parlamente über die besonderen Belange und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung zu informieren und zu beraten sowie Impulse für eine Fortentwicklung der Behindertenpolitik auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zu geben. Sie bringen dabei die spezifischen Anliegen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie Anregungen von Behindertenverbänden und Wohlfahrtsverbänden ein. Die Be­hin­der­ten­be­auf­trag­ten sind auch Ansprechpartner für einzelne Menschen mit Behinderung selbst und unterstützen diese in ihren Bemühungen um Teilhabe und Rehabilitation.

Grenzen der Unterstützung

Die Behindertenbeauftragten haben keine Möglichkeit, Behörden oder anderen Stellen Weisungen zu erteilen beziehungsweise ein bestimmtes Handeln vorzuschreiben. Eine Einzelfallprüfung beziehungsweise Rechtsberatung darf von den Behindertenbeauftragten nicht vorgenommen werden, dies ist Rechtsanwälten sowie verschiedenen Be­ra­tungs­or­ga­ni­sa­tio­nen vorbehalten.

Stand: 30.09.2022

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