Erklärung zur Barrierefreiheit nun auch in Gebärdensprache
Was können Sie wo auf diesem Portal nutzen? Ein animierter Avatar erklärt in Gebärdensprache, welche Funktionen der Online-Auftritt der BIH für Sie bereithält.
Die Website der BIH ist seit dieser Woche im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese legt fest, dass Websites einen gewissen Standard an Barrierearmut erreichen müssen. Die Erklärung muss für alle zugänglich sein, also auch in leichter Sprache und in Gebärdensprache vorliegen.
Diese Angebote gelten als Hilfe und können auch über den Hilfe-Button oben rechts auf der Website abgerufen werden. Die Richtlinie (EU) 2016/2102 ist bereits in Kraft – die Umsetzung der Barrierefreiheit bzw. -armut ist aber mit einer etwas längeren Frist versehen, da Anbieter von Gebärdensprache-Übersetzungen in den letzten Monaten sehr gefragt waren und sind.
Das Video können Sie sich unter "Hilfen" ansehen, oder gleich hier.