Mindeststandards für Qualifizierungen zum Jobcoach am Arbeitsplatz: Neue BIH-Empfehlung veröffentlicht

Die Inklusions- beziehungsweise Integrations­ämter haben sich auf eine gemein­same Em­pfehlung zu Qualitäts­kriterien und Mindest­standards für Quali­fi­zierungen zum oder zur Job­coach am Arbeits­platz verständigt.

Um einen weitgehend einheitlichen Rahmen der Qualitätskriterien und -standards für Qualifizierungen zum/zur Jobcoach am Arbeitsplatz zu gewährleisten, hat sich der BIH-Fachausschuss Schwerbehindertenrecht auf eine gemeinsame Empfehlung verständigt.

Diese Mindeststandards beschreiben die fachlichen, strukturellen und organisatorischen Anforderungen an Qualifizierungen zum Jobcoach am Arbeitsplatz (JCAP) nach JADE-Jobcoaching zur Arbeitsplatzsicherung „Definieren und Evaluieren“ der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim. Sie sollen einen bundesweit transparenten und qualitätsgesicherten Rahmen für Qualifizierungsanbieter schaffen und gleichzeitig ausreichend Gestaltungsspielräume für unterschiedliche regionale, organisatorische und konzeptionelle Ausprägungen eröffnen.

Die BIH-Empfehlung zu den Qualitätskriterien und -standards wurde vom Fachausschuss Schwerbehindertenrecht am 21. April 2026 von den Inklusions- und Integrationsämtern verabschiedet. Sie ergänzt  die „Empfehlung für die Erbringung von finanziellen Leistungen zum Jobcoaching am Arbeitsplatz als Leistung nach dem SGB IX“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsämter und Hilfen der Sozialen Entschädigung (BIH) e. V.

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