2 Personen unterhalten sich auf einem Podium

Arbeiten mit Rheuma

Ausgabe 3/2022

In dieser Ausgabe

  • Titelthema: Kerstin Mahr lebt und arbeitet mit Rheuma. Sie ist engagiert im Job und im Ehrenamt – auch weil ihr Arbeitgeber ihre Erkrankung nicht als Makel sieht.
  • Integriert: Der Integrationsfachdienst hat viele Aufgaben – ZB erklärt die wichtigsten.
  • Einheitlich: Ein Ansprechpartner für alle Belange: die EAA sind da. Wie sie funktionieren erfahren Sie im Heft.
  • Rechtssicher: Aktuelle Urteile rund um die berufliche Teilhabe.
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Aktuelle Ausgabe


Foto Walter Oertel
Editorial

Editorial

Die Wahl zur Schwerbehindertenvertretung steht kurz bevor – eine spannende und arbeitsreiche Zeit für Sie. Wir hoffen, dass Sie mit den von uns bereitgestellten Materialien und Anleitungen die kommenden Wochen und ihre Herausforderungen gut meistern können.

Illustration: Die Lotsen für Inklusion hören den Menschen zu
Ratgeber

Lotsen für Inklusion

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber, kurz EAA, sollen die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen für Betriebe vereinfachen. Sie sind nun an den Start gegangen.

Grafik mit zwei Paragrafen und einem blauen Quadrat oben rechts.
Aktuelle Urteile

Wochenenddienste

§ 164 Absatz 4 SGB IX verpflichtet den Arbeitgeber nicht, wegen der Schwerbehinderung eines Arbeitnehmers einen Arbeitsplatz zu schaffen oder zu erhalten, den er nach seinem Organisationskonzept nicht benötigt. Arbeitgeber können grundsätzlich Wochenenddienste anordnen.

Urteil
Zwei Arbeitnehmer sitzen vor einem Laptop
Bericht

Einer für (fast) Alles

Die Integrationsfachdienste, kurz IFD, sind zentrale Akteure in der beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderung – sie leisten Beratung und Begleitung und vieles mehr.

Ein Schreibtisch mit Laptop, Tasse, Kugelschreiber, Zeitung und Brille.
Nachrichten

Kurzmeldungen

Das ZB Magazin fasst in jeder Ausgabe die relevanten Meldungen zur beruflichen Teilhabe für Sie zusammen.

Grafik mit zwei Paragrafen und einem blauen Quadrat oben rechts.
Aktuelle Urteile

Befristung von Zusatzurlaub

Die Befristung des Anspruchs schwerbehinderter Menschen auf Zusatzurlaub nach § 208 Abs. 1 Satz 1 SGB IX ist nicht von der Erfüllung der Aufforderungs- und Hinweisobliegenheiten abhängig.

Urteil

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