Strukturen für eine einheitliche Beratung
Wie haben sich Betrieb und Aktivitäten der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) im Jahr 2022 entwickelt? Der nun vorliegende zweite Jahresbericht fasst die wichtigsten Daten und Fakten zusammen und gibt einen Überblick über die erfreuliche Entwicklung.
Seit Juni 2021 sind die Integrations- und Inklusionsämter laut Teilhabestärkungsgesetz eigenverantwortlich mit der flächendeckenden Errichtung und Organisation von „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber“ (EAA) beauftragt. Die in den Bundesländern angesiedelten EAA
- informieren, beraten und unterstützen Unternehmen bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung und Personen, die diesen gleichgestellt sind;
- stehen Ratsuchenden in Fragen zur beruflichen Inklusion niedrigschwellig zur Verfügung;
- sensibilisieren und lotsen die betrieblichen Akteure;
- unterstützen sie bei der Kommunikation und Antragstellung.
Verstärkt sollen die EAA die circa 44.000 Unternehmen erreichen, die bislang noch keine Menschen mit Behinderung beschäftigen oder beschäftigen konnten.
Die Ämter sind verpflichtet, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS) jährlich einen Bericht über ihre Aktivitäten vorzulegen. Diese Aufgabe übernimmt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH e. V.) gesammelt für alle Bundesländer. Nun liegt der Bericht für den Zeitraum 1.1. bis 31.12.2022 vor.
Circa 5,35 Mio. Euro haben die Integrations- und Inklusionsämter 2022 in die Finanzierung der EAA investiert
Flächendeckend
In allen Bundesländern wurden 2022 Strukturen für einen flächendeckenden Betrieb der „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber“ geschaffen. Dabei variiert die Zahl der bundesweit 96 Träger zwischen einem und 20 pro Bundesland. Insgesamt nahmen die beratenden Fachkräfte der EAA 4.882 Betriebskontakte wahr, daraus resultierten rund 2.800 Betriebsbesuche. In 2.403 Fällen war die Kontaktaufnahme vom Betrieb ausgegangen, 1.982 Kontakte hatten die EAA selbst initiiert. Im Vordergrund der Betriebskontakte standen die Themen Einstellung, Sicherung der Beschäftigung und Auswirkungen der Behinderung auf das Arbeitsleben.
Zahlreiche Print- und Onlinemedien verstärkten 2022 die Öffentlichkeitsarbeit der Integrations- und Inklusionsämter, darüber hinaus präsentierte die EAA ihr Leistungsangebot bei 67 Regionaltagungen und 68 Netzwerktreffen, außerdem fanden 38 Qualifizierungsmaßnahmen statt. Die BIH unterstützte die Öffentlichkeitsarbeit der EAA unter anderem mit der Entwicklung von Logo und Flyern, erwähnte sie in ihrem Jahresbericht und hat auf ihrer Homepage eine eigene Themenseite eingerichtet.
Alles in allem belief sich die Finanzierung der EAA im Berichtszeitraum auf 5,35 Millionen Euro, davon 5,1 Millionen Personal- und Sachkosten.
Circa 44.000 Unternehmen in Deutschland beschäftigen bislang noch keine Menschen mit Behinderung.
Kontakt und Informationsmöglichkeiten
Infos und Kontakt
Auf der Homepage der BIH informiert eine eigene Themenseite mit Podcast und Erklärvideo über die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber. Außerdem erhalten Betriebe unter Angabe der Postleitzahl individuelle regionale Kontakte.
Weitere Artikel dieser Ausgabe
- Editorial
- Aussichtsreiche Perspektiven
- Von der Behinderung zur Berufung
- Mission Inklusion
- Strukturen für eine einheitliche Beratung
- Aktiv gestalten
- Eine Akademie für die Integrationsämter
- Kurz notiert …
- Vom Leben gezeichnet …
- Aktuelles Urteil: Unterschreiten der Mitarbeiterzahlen
- Aktuelles Urteil: Krankheitsbedingte Kündigung
Schlagworte:
Integrationsamt/Inklusionsamt
,
SGB IX (Schwerbehindertenrecht)
,
EAA
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