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Was ist neu?

Die kommenden Monate bringen einige Neuerungen in der beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Wir sprachen mit Christoph Beyer, dem Vorsitzenden der BIH, der die wichtigsten Änderungen erläuterte.

Christoph Beyer ist Leiter des LVR-Inklusionsamtes in Köln und Vorstandsvorsitzender der BIH.

Die wohl am meisten diskutierte Änderung ist die Einführung einer neuen, vierten Staffel der Ausgleichsabgabe – was hat es damit auf sich?

Ja, da haben Sie recht. Wobei ich die vierte Staffel der Ausgleichsabgabe gar nicht in den Vordergrund stellen möchte. Es ist richtig, dass rund 25 Prozent der Arbeitgeber, die beschäftigungspflichtig sind, aus unterschiedlichen Gründen bisher keinen schwerbehinderten Menschen eingestellt haben. Diese Zahl ist in den vergangenen Jahren trotz vielfältiger Bemühungen der Politik unverändert geblieben. Daher die nachvollziehbaren Überlegungen der Politik, dies über die Höhe der Ausgleichsabgabe anzugehen.

Kann dies die vierte Staffel leisten?

Sicher nicht alleine. Im letzten Jahr haben die Integrationsämter die Aufgabe der einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber übertragen bekommen, um Unternehmen im Zusammenspiel mit den Rehabilitationsträgern besser beraten zu können. Die vierte Staffel flankiert nun dieses trägerunabhängige und niederschwellige Angebot der Beratung. Arbeitgeber, die trotz der Möglichkeiten der Unterstützung und Beratung keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, müssen nun noch einmal einen höheren Satz an Ausgleichsabgabe zahlen. Der Gesetzgeber trägt allerdings dem Umstand Rechnung, dass es gerade kleineren beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern, also von 20 bis 60 Beschäftigten vielfach schwerer fällt, schwerbehinderte Menschen zu finden und einzustellen. Gerade für diese Betriebe sind die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) da.

Was kommt noch Neues auf uns zu?

Die zweite Neuerung für die Integrationsämter ist die Einführung einer gesetzlichen Fiktion für ihre Pflichtleistungen. Ein Antrag auf eine solche Leistung gilt sechs Wochen nach Eingang als genehmigt, wenn das Integrationsamt bis dahin nicht über den Antrag entschieden hat und die beantragte Leistung nach Art und Umfang im Antrag genau bezeichnet ist. Bei den Pflichtleistungen handelt es sich um die Arbeitsassistenz, die unterstützte Beschäftigung und die eben bereits erwähnte Arbeitgeberleistung der EAA. Hier gehe ich davon aus, dass die Integrationsämter in der Praxis gut mit dieser Neuregelung werden umgehen können, denn es gab bisher eher wenig Probleme mit nicht eingehaltenen Fristen.
 

Ein weiteres wichtiges Thema ist der Wegfall der institutionellen Förderung. Was bedeutet das?

Es ist aktuell möglich, dass die Integrationsämter Gelder aus der Ausgleichsabgabe für Investitionen zur Verfügung stellen, die eine Werkstatt für behinderte Menschen oder eine Wohneinrichtung tätigt. Diese institutionelle Förderung läuft aus, Anträge müssen vor dem 1. Januar 2024 bewilligt sein. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgelegt, dass die Mittel der Ausgleichsabgabe vorrangig für den allgemeinen Arbeitsmarkt verwandt werden sollen.

Und wie sieht es mit dem aktuell diskutierten Jobcoaching aus?

Die Einführung eines durch die Reha-Träger und Integrationsämter geförderten Jobcoachings wird schon seit mehreren Jahren diskutiert. Der Bundesrat hat sich zuletzt für eine entsprechende Ergänzung der §§ 49, 185 SGB IX ausgesprochen. Jobcoaching wird bereits vielfach von den Integrationsämtern angeboten. Seine gesetzliche Verankerung wird hoffentlich dazu führen, dass auch die Reha-Träger vermehrt auf dieses Angebot zurückgreifen. Es wäre schön, wenn das Jobcoaching noch Eingang in das laufende Gesetzgebungsverfahren findet.
 

Was ist denn ein Jobcoaching überhaupt?

Das Jobcoaching ist für eine ganz konkrete Situation am Arbeitsplatz gedacht, mit einer Förderdauer bis zu einem Jahr – beispielsweise, um ein Beschäftigungsverhältnis zu stabilisieren oder um Anlaufschwierigkeiten bei einer Einstellung zu verhindern. Der Jobcoach ist für den Beschäftigten mit Behinderung, aber auch für Vorgesetzte sowie Kolleginnen und Kollegen da. In meinen Augen ergänzt er das Angebot der EAA an die Arbeitgeber ganz konkret am Arbeitsplatz.
 

Also noch eine Arbeitgeberleistung?

In gewisser Weise schon. Aber das ist völlig in Ordnung. Es wird auch darüber diskutiert, ob die Integrationsämter durch die vierte Staffel mehr Einnahmen an Ausgleichsabgabe erzielen werden. Dies ist durchaus möglich. Bei den EAA sowie dem Jobcoaching geht es um Arbeitgeberansprache, ihre Unterstützung und Begleitung. Ohne den Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung aus dem Auge zu verlieren. Der Fokus auf beide, den Menschen mit Behinderung sowie den Arbeitgeber, ermöglicht den Integrationsämtern eine gute und passgenaue Förderung. Und auch das ist richtig: Die Integrationsämter können keinen einzigen Arbeitsplatz selbst schaffen, sie brauchen immer den Arbeitgeber. Deshalb wollen wir erreichen, dass die Unternehmen in Deutschland sagen: „Ja, der Gang zum Integrationsamt lohnt sich immer!“

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