Die Illustration zeigt erhobene Arme von Menschen unterschiedlicher ethnischer Herkunft. Auf den Schildern ist das Wort "Danke" in verschiedenen Sprachen zu lesen.

Vielen Dank für Ihr Engagement

Mit der neuen Amtsperiode scheiden viele Schwer­behinderten­vertretungen aus dem Ehrenamt. Für ihr Engagement dankt Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, im Podcast.

Zum Abschied vielen Dank!

Das Foto zeigt Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Interview mit Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im BMAS

Seit 102 Jahren gibt es das Amt der Schwerbehindertenvertretung (SBV) bereits. Im Laufe der Jahre hat sich an den gesetzlichen Rahmenbedingungen einiges verändert. Unverändert groß ist die Bedeutung, die SBV im Betrieb oder in der Dienststelle haben. In diesem Podcast bringt Dr. Rolf Schmachtenberg den aus dem Ehrenamt scheidenden SBV seinen besonderen Dank zum Ausdruck und gibt Einblicke in die künftige Entwicklung des Ehrenamts.

Sie können das Transkript des Podcasts auch herunterladen.

Transkript zum herunterladen

Diesen Artikel finde ich:

Danke für Ihre Bewertung!

Das könnte Sie auch interessieren


Illustration von Justitia
Aktuelle Urteile

Aktuelles Urteil: Dienststellen und SBV-Wahl

Die Zusammenfassung von Dienststellen nach § 177 Absatz 1 Satz 4 SGB IX setzt nicht voraus, dass die zusammenzufassenden Dienststellen jeweils weniger als fünf schwerbehinderte Mitarbeiter beschäftigen.

Auf dem Podium saßen beziehungsweise zogen Iris Kamrath (Arbeit und Leben Hamburg), Thomas Niermann (Leiter LWV Integrationsamt Hessen), Ewa Jakubczak (Leiterin EAA Hamburg) und Sven Kretzschmer (Geschäftsführer Jolly Chicken Food Company, Leipzig – von links nach rechts). Dörte Maack (linkes Seilende) moderierte das Gespräch.
Bericht

Aktiv gestalten

Die dritte Zukunftswerkstatt der BIH in Leipzig thematisierte neue Wege der inklusiven Personalgewinnung und Unternehmensentwicklung.

Illustration der Justitia
Aktuelle Urteile

Krankheitsbedingte Kündigung

Die Zustimmung des Integrationsamts zu einer krankheitsbedingten Kündigung begründet nicht die Vermutung, dass ein (unterbliebenes) betriebliches Eingliederungsmanagement die Kündigung nicht hätte verhindern können.