Das Foto zeigt die IFD-Fachberaterin Eva Wilfert.

Mit dem IFD von der Schule in den Beruf

Der Einstieg in den Beruf ist für junge Menschen mit Behinderung besonders schwierig. Das erlebte auch eine Förderschülerin aus Köln. Wie es dem Integrations­fachdienst Köln (IFD) dennoch gelang, der jungen Frau mit kognitiver Einschränkung eine anerkannte Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, schildert ihre IFD-Fachberaterin, Eva Wilfert, im Interview.

ZB im Gespräch mit ...

Eva Wilfert

Eva Wilfert ist Fachberaterin beim Integrationsfachdienst Köln für den Bereich Übergang Schule – Beruf. In dieser Funktion berät sie Schülerinnen und Schüler mit Behinderung, ihre Eltern sowie die Lehrkräfte an Regel- und an Förderschulen.

Das Foto zeigt die IFD-Fachberaterin Eva Wilfert.
Das Foto zeigt die IFD-Fachberaterin Eva Wilfert.

Frau Wilfert, der Integrationsfachdienst (IFD) hat Celina Prehl über das Programm KAoA-STAR in der Förderschule betreut. Was war Ihre Rolle?

Grundsätzlich betreue ich als IFD Fachberaterin Förderschülerinnen und Förderschüler, ihre Eltern und die Lehrkräfte. Bei Celina war es so, dass ich das Praktikum gemeinsam mit ihr, der Schule und der Mutter geplant und koordiniert habe. Ich habe dann den Kontakt zum Elisenhof hergestellt – denn Celina wollte gern etwas mit Tieren machen. Als die Betriebsleiterin Celina schon nach kurzer Zeit eine Ausbildung anbot, habe ich zunächst geschaut, welche Ausbildungen es in diesem Bereich gibt, die für Celina möglich wären. So sind wir auf die Fachpraktikerin für Pferdewirtschaft gestoßen. Und da Celina eine der ersten Auszubildenden in diesem Beruf in Nordrhein-Westfalen und die erste in Köln ist, habe ich die Kontakte zu den Institutionen hergestellt – etwa zwischen der Landwirtschaftskammer und der Berufsschule. Außerdem habe ich Celina und ihre Mutter zur Agentur für Arbeit begleitet, weil diese die Fachpraktiker-Ausbildung genehmigen muss. Während dieses Prozesses war ich mit Celina, ihrer Mutter, dem Betrieb, der Berufsschule und allen weiteren Personen und Institutionen, etwa dem Kolpingwerk, immer in Kontakt und im Austausch.

Ihre Begleitung lief über das Programm KAoA-STAR?

Genau. Im Rahmen des Programms bin ich regelmäßig an Celinas früherer Förderschule für Geistige Entwicklung. Ich begleite dort die Schülerinnen und Schüler, die die Potenzialanalyse über KAoA-STAR (siehe Infobox) gemacht haben. Das sind an den Förderschulen für Geistige Entwicklung nicht alle: Die Lehrkräfte entscheiden gemeinsam mit den Eltern, für welche Schülerin oder welchen Schüler die Potenzialanalyse eine Möglichkeit ist. Die infrage kommenden Schülerinnen und Schüler können dann in der Berufsfelderkundung Alternativen zur Werkstatt für Menschen mit Behinderung suchen oder ausprobieren.

Menschen mit Behinderung haben gesetzlichen Anspruch auf eine anerkannte Berufsausbildung, auch auf eine theoriereduzierte Form von Berufen, genannt „Fachpraktiker“ oder „Werker“. Wie lief das bei Celina?

Wichtig ist zu wissen, dass sämtliche Fachpraktiker-Ausbildungen nicht mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf „Geistige Entwicklung“ möglich sind, sondern nur im Bildungsgang „Lernen“. Im Fall von Celina war daher ein Wechsel vom einen in den anderen Bildungsgang nötig, was aufgrund ihrer Fähigkeiten und ärztlichen Unterlagen problemlos möglich war. Aber es war eine weitere Formalie, die geregelt werden musste.

Im Ausbildungsbetrieb wiederum muss neben der allgemeinen Ausbildungsberechtigung auch eine Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation, kurz ReZa, vorliegen. Das ist auf dem Elisenhof wie auch bei vielen anderen Betrieben nicht der Fall. Der IFD konnte hier über die von der Agentur für Arbeit angebotene Maßnahme „Begleitete betriebliche Ausbildung“ (BbA) eine bei der Landwirtschaftskammer eingetragene ReZa-Kraft des Bildungswerks Kolping mit ins Boot holen. Diese kann Celina nun je nach Bedarf im Betrieb selbst und beim Lernen für die Berufsschule unterstützen. Derzeit erhält sie einmal pro Woche Nachhilfeunterricht und pädagogische Begleitung von Kolping.

Nicht nur im Ausbildungsbetrieb, auch in der Berufsschule müssen Lerninhalte reduziert werden und rehabilitationsspezifische Qualifikationen vorliegen. Welche Anpassungen waren hier erforderlich?

Die Fachpraktiker-Ausbildung ist insgesamt eine theoriereduzierte Ausbildung. Im Vergleich zur Regelausbildung Pferdewirt/​Pferdewirtin ist bei der Fachpraktiker-Variante deutlich weniger Wissen erforderlich – ein Beispiel: Die Pferdewirte müssen die jeweiligen physiologischen Anforderungen der Pferde kennen und auf dieser Basis Futtermittel berechnen, wiegen und eigenständig die Rationen zusammenstellen können. Die Fachpraktiker dagegen müssen lediglich drei wichtige Arten von Futtermitteln unterscheiden und Mängel daran erkennen können. Futter stellen sie jedoch nicht selbst zusammen, sondern sie tränken und füttern nach Anweisung. Die Anforderungen an theoretische Kenntnisse, nicht nur im Bereich Futtermittel, sind deutlich geringer. Auch in der praktischen Ausbildung gibt es Unterschiede: Fachpraktiker-Azubis müssen zum Beispiel nicht reiten können. In der Regelausbildung ist Reiten Teil der Prüfung.

Das klingt alles sehr komplex und nach viel Engagement der Beteiligten!

Ja. Vor allem für die Berufsschule bedeutet das sehr viel Arbeit: Sie muss den Lehrplan und den Unterricht anpassen und sie muss auch separate, auf die Fachpraktiker-Ausbildung zugeschnittene Klausuren bereitstellen. Die größte Herausforderung besteht in diesem Fall für alle Beteiligten darin, dass es das erste Mal ist, dass in Nordrhein-Westfalen Fachpraktiker für Pferdewirtschaft ausgebildet werden. Deshalb gibt es noch keine eingespielten Abläufe – die erforderlichen Anpassungen müssen jetzt erarbeitet werden, während Celinas Ausbildung schon läuft.

Wie können Eltern ihr Kind mit Beeinträchtigung bei der Suche nach einem anerkannten Ausbildungsberuf unterstützen – kann der IFD helfen?

Erste Ansprechstelle sind die Lehrkräfte an den Schulen, der IFD ist ergänzend in die Beratung eingebunden. Zusätzlich sollten Eltern oder die Schülerinnen und Schüler den Kontakt zur Reha-Beratung der örtlichen Agentur für Arbeit suchen. Zum einen sind die Fördermöglichkeiten und Bildungsangebote in vielen Kommunen unterschiedlich geregelt: Die Reha-Beratung hat einen guten Überblick und kann weitervermitteln. Zum anderen werden viele Maßnahmen für den Übergang von der Schule in den Beruf von der Agentur für Arbeit bewilligt. Für Jugendliche mit Beeinträchtigungen, die an Regelschulen unterrichtet werden, ist noch wichtig zu wissen, dass es eine qualifizierte Reha-Beratung nur bei der Agentur für Arbeit gibt, nicht bei den Jobcentern, die für die Berufsorientierung an Regelschulen zuständig sind.

 

Tipps für Arbeitgeber

Wenn es in Ihrem Betrieb oder Umfeld eine konkrete Person mit Behinderung gibt, die Sie ausbilden oder beschäftigten möchten, können Sie sich an den zuständigen Integrationsfachdienst wenden. Dieser vermittelt nicht nur ReZa-Kräfte, sondern unterstützt auch mit Beratung und informiert zu finanziellen Leistungen.

Eine weitere zentrale Anlaufstelle sind die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA). Die EAA bündeln alle Informationen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in einer Hand. Sie leiten Betriebe durch den Dschungel an Informationen und Finanzierungen und vermitteln bei Bedarf an andere Institutionen weiter.

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