In den Kurzmeldungen lesen Sie die relevanten, aktuellen Themen zum Thema Inklusion im Beruf.
Kurzmeldungen der Ausgabe 1-2022
Einheitliche Ansprechstellen
Einheitliche Ansprechstellen
Lotsen für Inklusion
Fast 44.000 beschäftigungspflichtige Arbeitgeber in Deutschland beschäftigen keinen einzigen schwerbehinderten Menschen. Um dem entgegenzuwirken, werden ab 2022 von den Integrationsämtern in allen Bundesländern neue „einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber“ eingerichtet. Diese Inklusionslotsen sollen Arbeitgeber proaktiv ansprechen, beraten und für Ausbildung und Beschäftigung gewinnen. Sie beraten unabhängig und sind den Arbeitgebern bei Anträgen bei den zuständigen gesetzlichen Leistungsträgern behilflich. Was Arbeitgeber noch erwarten können? Das wird in den nächsten Monaten erarbeitet und entwickelt. Viele Informationen sowie die aktuelle BIH-Empfehlung zum Thema finden Sie unter
Für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf führte der Gesetzgeber im Jahr 2009 die Unterstützte Beschäftigung als neue Leistung ein. Die Gemeinsame Empfehlung zur Unterstützten Beschäftigung der BAR (Bundesarbeitsgemeinschaft der Rehabilitationsträger) legt verbindliche Kriterien für die Qualitätsanforderungen und Leistungsinhalte fest und regelt die Zusammenarbeit aller beteiligten Leistungserbringer. In der aktualisierten Neufassung wurde die Empfehlung an die Neuregelungen im SGB IX durch das Bundesteilhabegesetz angepasst sowie Erfahrungen der Praxis einbezogen.
Die Wahl zur Schwerbehindertenvertretung steht an. Vom 01.10. bis 30.11.2022 werden die Wahlen durchgeführt. Um gut vorbereitet in die Wahlperiode zu gehen, erstrahlt die Wahlbröschüre in neuem Glanz. Viele weitere Infos finden Sie auf der Website der BIH unter
Der Koalitionsvertrag der „Ampelkoalition“ rückt Inklusion und berufliche Teilhabe deutlicher in den Fokus als Koalitionsverträge zuvor. Im Vertrag heißt es: „Wir legen den Schwerpunkt auf die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen. Wir werden die neu geschaffenen einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber weiterentwickeln und eine vierte Stufe der Ausgleichsabgabe einführen (…). Wir werden Inklusionsunternehmen stärken, auch durch formale Privilegierung im Umsatzsteuergesetz.“ Außerdem werden Themen wie Budget für Arbeit und betriebliche Eingliederung behandelt. Sie können die Passagen auf Seite 78 und 79 im Koalitionsvertrag selbst nachlesen unter
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