BIH-Wahlwegweiser fehlerhaft?

jada.wasi
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⚠️ Verletzung der Mindestfrist von 6 Wochen

Beitrag von jada.wasi »

Bestimmung der Fristen zwischen Wahlausschreibung sowie_Wahl; Folgen der Verletzung der Mindestfristen


ANFECHTUNG:
Vgl. Dr. Sachadae, LPK-SGB IX, § 5 SchwbVWO Rn. 9 mit Verweisung auf LAG RhPf, 16.02.2011 - 8 TaBV 43/10, und Wiegand/Hohmann, SchwbVWO, § 5 Rn. 105, wonach eine nicht ordnungsgemäße Bekanntgabe eines Wahl­aus­schrei­bens (bspw. „Unterschreitung der Mindestfrist“) jeweils „zur Anfechtbarkeit der Wahl“ führe. Vgl. auch das LAG Hamm, 15.03.2016 - 7 TaBV 63/15, für SBV-Wahl. Die Nicht­zu­las­sungs­beschwerde gegen das LAG RhPf wurde vom BAG, 03.11.2011, 7 ABN 65/11, verworfen. Ebenso z.B. BAG v. 27.04.1976, 1 AZR 482/75; LAG Düsseldorf, 3.12.2002, 3 TaBV 40/02. Zur einwöchigen Mindestfrist beim Aushang zugelassener Wahlbewerber vgl. diese Diskussion.
LAG Düsseldorf 2002 hat geschrieben:Eine Verletzung der Mindestfrist … stellt einen Verstoß gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlverfahren dar, der die Wahlanfechtung nach § 19 BetrVG rechtfertigen kann …
Der neue BIH-Wahlwegweiser 2026 berechnet beide Rück­wärts­fris­ten falsch – sowohl die Ein-Wochen-Frist als auch Sechs-Wochen-Frist – da beide zu kurz. Daher sollte sich insoweit niemand an dem BIH-Fristenkalender orientieren, bevor nicht endlich Update zur Fehlerbehebung, da sonst Anfechtung droht. Der Fehler beträgt je nach Konstellation einen Tag bis zu 4 Tagen. Vergleiche hierzu schon kritisch Diskussion 2018 – vor acht Jahren! Offenbar hat die BIH vorwäts statt richtig rückwärts gerechnet, folglich kapitale systematische Berechnungs- und Programmierfehler:
BIH-Wahlwegweiser hat geschrieben:Mo, 19.10.2026 Tag der Wahl
Mo, 07.09.2026 Wahlausschreiben ­ ➔falsch
Mo, 12.10.2026 Aushang Bewerber ➔falsch
FEHLBEISPIELE
Gibt man als Wahltag Mo, 19.10.2026 ein – wird fälschlich Mo,_07.09.2026 für das Wahlausschreiben angezeigt statt richtig Fr, 04.09.2026, also drei Tage zu spät. Falsch auch der späteste Aushang der (zugelassenen) Bewerber, weil gleichfalls drei Tage zu spät (richtig = Fr, 09.10.2026, statt verspätet Mo, 12.10.2026) – insoweit leider unbrauchbar. Zur_korrekten Berechnung vergleiche Prof. Düwell, SBV-Wahlhandbuch 2026, Kap. 12.3.4

Das ist weder rechtlich noch nach den Grundrechenarten nach »Adam Riese« nachvollziehbar: Mit BGB sowie der Arithmetik hat Wegweiser nichts zu tun! Gruß Jada Wasi
jada.wasi
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Videos blockiert: BIH-Akademie floppt?

Beitrag von jada.wasi »

Die BIH hat geschrieben:Coo­kies erforderlich: Um diese Inhalte ab­zu­spie­len, aktivieren Sie bitte die »Marketing-Cookies«
Hallo zusammen,

Videos in BIH-Akademie und BIH-Erklärfilme zur Wahl sind plötzlich nicht mehr aufrufbar. Die „Marketing-Cookies“ sind nicht aktivierbar per Mausklick: Nicht am iPhone und bspw. nicht am iPad: Da muss der BIH-Admin wohl nochmal ran!
.Erforderliche Coo­kies sind deaktiviert, lassen sich derzeit nicht mehr aktivieren zum Beispiel mit Safari/ Firefox. Hier muss technisch dringend nachgebessert werden, da sämt­liche BIH-Videos komplett blockiert. Auch werden plötzlich ungefragt Cookies auf den Geräten der Nutzer abgelegt? Das geht gar nicht - ohne vorherige Einwilligung laut dem Datenschutz. Gruß Jada Wasi

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jada.wasi
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Verletzung der Mindestfrist von 2 Wochen

Beitrag von jada.wasi »

Die BGB-Gleichlaufregel:
Achtung Anfechtungsfalle ­

Wahlwegweiser hat geschrieben: Schritt 7: Terminliste ­­
Wahlergebnis bekannt machen ­
Fr. 5.6.2026 – Do. 18.6.2026 *) ­­
Diese Berechnung ist rechtlich, logisch und mathematisch nicht nachvollziehbar: Weil Freitag nicht mitzählt - an dem Bekanntmachung der Gewählten ausgehängt wird, da kein voller Tag - sind das nur 13*) volle Kalendertage Aushang anstatt richtig „zweiwöchiger Aushang“ lt § 15 SchwbVWO, also ein Tag zu kurz: Es hätte bis 19.06.2026 ausgehängt werden müssen. Daher dürfte Wahlanfechtungsfrist gar nicht zu laufen beginnen ….. Vergl. fundiert zu den BGB-Bestimmungen zu der sog. Zivilkomputation z. B. Düwell, Wahlhandbuch 2026, Kap. 12. Fristberechnungen – und „sinngemäß“ 12.2.2 zur Vorwärtsberechnung wie folgt:
Prof. Düwell hat geschrieben:… Fällt der Erlass auf einen Mittwoch, so gilt folg­lich nach § 188 Abs. 2 Alt. 1 BGB die sogenannte Gleichlaufregel. Sie bewirkt: Die Zwei­wo­chen­frist zur Einreichung der Wahlvorschläge endigt mit Ablauf des Mittwochs der zweiten Woche.
:shock: Folglich rechnet der Wahlwegweiser offensichtlich falsch,.da der Wochentag des Aushangs (Fr. 5.6.2026) eben.nicht dem errechneten Wochentag des.Fristendes (Do..18.6.2026) „entspricht“ lt. BGB-Gleichlaufregel für Ereignisfristen: Richtig wäre folglich Fr.19.6.2026 statt Do.18.6.2026 nach Düwell. Der von Düwell monierte Rechenfehler in BIH-Wahlbroschüre 2018 wurde zwar in.Wahlbroschüre 2026 bereinigt, aber leider nicht im Wahlwegweiser überall entsprechend. Dieses ist fatal. Da.muss daher systematisch „nachprogrammiert“ und Programmierfehler vordringlich beseitigt werden: Der­artige.Verkürzungen von Mindestfristen sind verboten kraft.Gesetzes – also nicht ordnungsgemäße Wahl:

§ 188 Abs. 2 BGB hat geschrieben:(2) Eine Frist, die nach Wochen bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche, welcher durch seine Benennung dem Tage entspricht, in den das Ereignis fällt …
MERKSATZ: Ist Aus­hang z.B. ➔Freitag, dann en­det­ die Zwei-Wochen-Frist im­mer auch an einem ➔Freitag, also entsprechender Wochentag (§ 188 Abs. 2 BGB), es sei denn, dass dieser Freitag ein Fei­er­tag­ ist: Dann aus­nahms­weise Ver­län­ge­rung der Zwei-Wochen-Frist für das Wahl­er­gebnis nach Maßgabe des § 193 BGB. Der Wahlwegweiser hat nicht den entsprechenden Wochentag gerechnet (Fr), sondern den Tag zuvor (Do): Das ist falsch, weil ganz of­fensichtlich zu kurz. Wie sehen diese reine „Rechtsfrage“ denn die Integrationsämter sowie die Inklusionsämter?
Das bedeutet, dass Wahl vier Jahre während
der gesamten Wahlperiode anfechtbar wäre.


:shock: Das gilt natürl. gleichermaßen auch für vereinfachte Wahlen in Wahlversammlung - entgegen Einzelmeinung im.BIH-Wahlforum laut LAG Hessen. Auch dort wird das gleichermaßen falsch gerechnet im Wahlwegweiser, d.h. zu.kurz bis zum Do. 18.06.2026 anstatt richtig bis Ablauf Fr..19.06.2026.

Ebenso KI-Übersicht z.B. für BR-Wahl wie folgt:
KI-Übersicht hat geschrieben:… Bei Aushang am Fr. 5.6.2026, bedeutet dies, dass das Ergebnis bis einschließlich Freitag, den 19.6.2026, hängen bleiben muss und frühestens Sa. 20.6.2026, abgenommen werden darf.
:shock: Fazit: Alle Berechnungen im BIH-Wahlwegweiser für Wahlleitungen / Wahlvorstände sind falsch und müssen berichtigt werden zur „Mindestdauer“ des Aushangs der „Wahlergebnisse“: Hier muss der BIH-Administrator ran zwecks Fehlerkorrektur. An der derzeitigen Berechnung dieses BIH-Wahlwegweisers sollte sich daher niemand orientieren. Gruß Jada Wasi


*) BIH-Wahlwegweiser (Auszug)
Schritt 7 = fehlerhaft (Screenshot)
Aushang Wahlergebnis = 1 Tag zu kurz
Aushang Wahlergebnis = 1 Tag zu kurz
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