BIH-Amtszeitrechner schwächelt

jada.wasi
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Registriert: Freitag 30. März 2012, 16:30

❗️Verletzung Mindestfrist von einer Woche

Beitrag von jada.wasi »

Verspätete Bekanngabe
gültiger Wahlvorschläge


ANFECHTUNG
Siehe Sachadae, in LPK-SGB IX, § 8 SchwbVWO Rn. 1, mit_Verweis auf LAG Hamm, 15.03.2016 - 7 TaBV 63/15, wonach die nicht ordnungsgemäße Bekanntmachung der SBV-Wahlbewerber „Anfechtung begründen“ könne. Vgl. dazu auch diese Diskussion zu wahlordnungsrechtlichen Mindestfristen m.w.N.

Der neue BIH-Wahlwegweiser 2026 berechnet beide Rück­wärts­fris­ten falsch – sowohl die Ein-Wochen-Frist als auch Sechs-Wochen-Frist – da beide zu kurz. Daher sollte sich insoweit niemand an dem BIH-Fristenkalender orientieren, bevor nicht „Update“ zur Fehlerbehebung, weil ansonsten Anfechtung droht. Der Fehler beträgt je nach Konstellation einen Tag bis zu 4 Tagen. Vergleiche hierzu schon kritisch Diskussion 2018 – vor acht Jahren! Gruß Jada Wasi
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