Liebe Leserinnen und Leser,

die meisten Menschen mit Schwerbehinderung im Erwerbsleben erbringen ihre Arbeitsleistung ohne besondere Hilfsmittel oder Unterstützungsleistungen. Je nach Art der Beeinträchtigungen können für die betroffenen Arbeitnehmer spezielle, individuell auf die Bedürfnisse abgestimmte Hilfsmittel oder Unterstützungsleistungen erforderlich oder sinnvoll sein, die das Integrationsamt dann sowohl den Arbeitnehmern als auch den Arbeitgebern direkt gewähren kann.

Zeit also, sich diese begleitenden Hilfen einmal genauer anzuschauen. Wir haben deshalb Eva Hagenbucher porträtiert, die bei einem bayerischen Netzbetreiber arbeitet. Sie machte dort berufsbegleitend eine Weiterqualifizierung zur Industriemeisterin für Elektrotechnik bei der IHK. Da sie gehörlos ist, wurde die Weiterbildung für sie gedolmetscht – hier kam das ZBFS-Inklusionsamt mit einer Förderung ins Spiel. Der Arbeitgeber unterstützte außerdem bei allen nicht erstattungsfähigen Kosten – vorbildlich!

Neben Qualifizierungen und deren Dolmetschung können auch technische Hilfsmittel direkt an Arbeitnehmer gefördert werden – hier haben wir einige Beispiele gesammelt und sprachen mit Monika Freitagsmüller vom Technischen Beratungsdienst in Hessen.

Auch Arbeitsassistenz fällt in die Kategorie „Leistungen an Arbeitnehmer“ – mitunter werden die Arbeitnehmer hier auch selbst zum Arbeitgeber. Wie Arbeitsassistenz funktioniert, erklärt Tanja Schulz vom LVR-Inklusionsamt.

Und auch das Thema Kfz-Umbau und Mobilitätshilfen haben wir uns genauer angesehen. Dafür sprachen wir mit einem Umbaubetrieb, der die Förderlandschaft gut kennt, vor allem aber die Kfz ganz individuell an die persönlichen Bedürfnisse der Person mit Schwerbehinderung anpasst.

Ich wünsche Ihnen viel Freude bei der Lektüre.

Herzlichst, Ihre

Heike Horn-Pittroff

Leiterin des Integrationsamtes beim KSV Sachsen

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