Mockup mit Bild von Arne Krüger-Brörken bei der Zubereitung eines Kaffees.

Arbeiten, wo andere Urlaub machen

Ausgabe 2/2025

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Aktuelle Ausgabe


Porträtbild von Claudia Gustke
Editorial

Editorial

Gerade Hotels und Restaurants bieten gute und vielfältige Arbeitsbedingungen für Menschen mit Behinderung, sind teilweise sogar als Inklusionsbetriebe organisiert.

Nahaufnahme einer goldenen Heiligenschein-Plastik, die von zwei Händen ertastet wird.
Schwerpunkt

„Der spontane Besuch sollte für alle möglich sein“

Inklusive Freizeitangebote sind für die Lebensqualität von Menschen mit Behinderung enorm wichtig. Im Interview berichtet Dr. Anne Segbers über die Herausforderungen der inklusiven Museumsarbeit und darüber, ob ein Museum für alle möglich ist.

Bernhard Reiser und Friedrich Bönisch stehen Arm in Arm in der Küche, beide in weißen Kochschürzen.
Bericht

Ein Fall für die EAA: Der Reiser Genussmanufaktur

Diesmal stellen wir Ihnen Friedrich Bönisch vor. Er ist kleinwüchsig und träumt vom Kochen auf Sterneniveau – beim Sternekoch Bernhard Reiser wird dieser Traum mit Unterstützung der EAA Wirklichkeit.

Cartoon: Ein Rollstuhlfahrer saust einen Berg hinunter, auf dem Berg ist eine Hotel zu sehen. In einer Sprechblase steht der Text:  Arbeiten, wo andere Urlaub machen - gut und schön!! Aber das Beste ist der Feierabend...

Vom Leben gezeichnet

Unser Cartoonist Kai Felmy betrachtet Inklusion und berufliche Teilhabe durch die humoristische Brille – ein neuer Cartoon in jeder Ausgabe der ZB.

Statue der Justitia vor blauem Hintergrund mit rotem Kreis.
Aktuelle Urteile

Aktuelles Urteil: Kostenübernahme bei Stundenreduzierung

Eine Arbeitnehmerin mit Schwerbehinderung klagte gegen die Entscheidung des zuständigen Integrationsamts, die Kosten für die notwendige Arbeitsassistenz während ihrer Elternteilzeit nicht zu übernehmen. Das Verwaltungsgericht Mainz hat der Klägerin jetzt recht gegeben.

Statue der Justitia vor blauem Hintergrund mit rotem Kreis.
Aktuelle Urteile

Aktuelles Urteil: Kein Infomaterial von Gewerkschaften

Vor den Räumen des Personalrats darf kein Informationsmaterial von Gewerkschaften ausgelegt werden, da dies begründete Zweifel an der Objektivität und Neutralität ihrer Amtsführung hervorrufen kann.

Schwerpunkt

„Da kriege ich heute noch Gänsehaut“

Für junge Menschen mit Behinderung gibt es verschiedene Wege ins Gastgewerbe, beispielsweise durch eine IHK-Qualifizierung oder die Ausbildung zum Fachpraktiker. Das Hofgut Himmelreich verknüpft Gastronomie, Qualifizierung und Inklusion, und das mit Erfolg.

Gruppenbild einer Flugzeugbesatzung am Flughafen vor einem Flugzeug.
Interview

Inklusion als Herzenssache

Rund 38.000 Mitarbeitende beschäftigt die Lufthansa AG weltweit, davon 36.000 in Deutschland. Etwa 3,6 Prozent von ihnen haben eine Behinderung. Maria León ist die Inklusionsbeauftragte des Transportunternehmens. Wir trafen sie zum Gespräch.

Ein Kalenderblatt mit einer Monatsübersicht. Fünf Tage sind gelb markiert und mit "Zusatzurlaub" überschrieben.
Bericht

Was bedeutet eigentlich: Zusatzurlaub?

Um der besonderen Belastung von Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben Rechnung zu tragen, sieht das deutsche Arbeitsrecht einen Anspruch auf Zusatzurlaub vor. Doch was genau regelt das Gesetz, wie ist die aktuelle Rechtslage, und welche Beispiele verdeutlichen die Umsetzung?

Nachrichten

Kurz notiert ...

In den ZB-Kurzmeldungen lesen Sie die relevanten, aktuellen Themen zum Thema Inklusion und Teilhabe im Beruf.

Statue der Justitia vor blauem Hintergrund mit rotem Kreis.
Aktuelle Urteile

Aktuelles Urteil: BR und Datenschutzbeauftragter

Die Pflichten eines Datenschutzbeauftragten sind mit denen eines Betriebsratsvorsitzenden nicht zu vereinbaren. Der bei gleichzeitiger Wahrnehmung beider Funktionen bestehende Interessenkonflikt rechtfertigt es, die Bestellung des Betriebsratsvorsitzenden zum Datenschutzbeauftragten zu widerrufen.

Ein junger Mann schiebt eine Leiste in eine Industriesäge.
nächste Ausgabe

Ausblick

So geht es in der nächsten Ausgabe weiter.