Illustration: Drei Münzstapel und zwei Pfeile, die in verschiedene Richtungen zeigen.

Förderung für WfbM und Wohnstätten umgestellt

Bis 2024 wurden Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) und besondere Wohnformen aus der Ausgleichsabgebe gefördert. Wegen einer gesetzlichen Änderung lief diese Förderung mit Beginn des Jahres 2024 aus. Zeit für eine Bilanz.

Seit 1992 wurden Einrichtungen wie Werkstätten (WfbM) und Wohnstätten für Menschen mit Behinderung durch die Ausgleichsabgabe gefördert. Grundlage hierfür waren die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung und die Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung dezentraler Wohn-, Betreuungs- und Werkstattangebote für Menschen mit Behinderung.

Die Verwaltungsvorschrift wurde etwa alle fünf Jahre neu aufgelegt, zum letzten Mal 2019. Allein während der letzten fünfjährigen Förderperiode konnten 160 Einrichtungen unterstützt werden. Bis zu zehn Millionen Euro aus der Ausgleichsabgabe flossen jährlich in Neubau, Ausbau und Umbau von dezentralen Wohn-, Betreuungs- und Werkstattangeboten für Menschen mit Behinderung.

Bis zu zehn Millionen aus der Ausgleichsabgabe pro Jahr

Mit der Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung wurde die Förderung umgestellt. Leistungserbringer konnten zum letzten Mal bis zum 31.12.2023 Förderanträge aus Mitteln der Ausgleichsabgabe stellen. Allerdings: „Das Thema wird uns noch einige Zeit beschäftigen, da insgesamt noch 27.627.955 Euro an Ausgleichsabgaben in Rücklagen gebunden sind, die in den nächsten drei bis fünf Jahren bei Baufortschritt abgerufen werden“, erklärt Peter Machalicky vom Inklusions- und Integrationsamt des KVJS.

Das Förderprogramm wird mit einer anderen Finanzierung weitergeführt. Die neue Verwaltungsvorschrift zu Dezentralen Angeboten soll zum 1. Juli 2025 greifen. Sie sieht vor, besondere Wohnformen, Tagesbetreuung für Senioren und Fördergruppen für Menschen mit Behinderung aus Landesmitteln sowie KVJS-Haushaltsmitteln zu fördern.

Text: Monika Kleusch

 

 

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