Ausgleichsabgabe: Abgabefrist endet bald!

Die Frist zur Anzeige der Ausgleichsabgabe nach dem SGB IX für das Erhebungs­jahr 2023 endet am 31. März 2024. Die Ausgleichsabgabe soll Arbeitgeber dazu motivieren, Menschen mit Schwerbehinderung einzustellen. Zudem schafft sie einen finanziellen Ausgleich für den daraus resultierenden erhöhten Aufwand. Das bedeutet konkret: Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind anzeigepflichtig. Im Rheinland betrifft das mehr als 19.000 Arbeitgeber. Die Anzeige ist der Bundesagentur für Arbeit abzugeben und die gegebenenfalls zu zahlende Ausgleichsabgabe an das Inklusionsamt zu überweisen. Wichtig: Die Zahlung der Abgabe hebt die Pflicht zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung nicht auf.

Empfohlen wird, die Anzeige elektronisch mit Hilfe von iw-elan.de abzugeben, da dort auch entsprechende Erklärungen und Eingabehilfen hinterlegt sind.

Weitere Informationen zur Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber im Rheinland unter:
lvr.de

beziehungsweise zu den bundesweiten Regelungen mit Animationsfilm unter:

bih.de

Neues digitales Tool „BEMpsy“

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Die Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben durch betriebliches Eingliederungsmanagement unter besonderer Berücksichtigung psychischer Beeinträchtigungen wird ab jetzt digital und einfacher.

Im Projekt BEMpsy werden digital gestützte Tools und eine digitale Plattform im Kontext des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM, § 167 Abs. 2 SGB IX) entwickelt, um Beschäftigten mit Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellten die Inklusion und die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Da die Anzahl an Arbeitsunfähigkeitstagen aufgrund psychischer Erkrankungen seit Jahren kontinuierlich steigt, fokussiert sich das Projekt einerseits auf die Eingliederung von psychisch beeinträchtigten Menschen mit Schwerbehinderung, andererseits auch auf die Eingliederung von schwerbehinderten Beschäftigten, denen eine psychische Beeinträchtigung droht.

bempsy.de

Neu gestartet: die BIH-Akademie

Flexibel und im eigenen Tempo lernen: Die neuen kostenfreien BIH-Onlineselbstlernkurse richten sich an Inklusionsbeauftragte, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretungen sowie Mitarbeiter im Personalbereich und Betriebs-/Personalräte. Interaktive Lernvideos, 3D-Animationen und vertiefendes Material vermitteln praxisnahes Wissen.

Zurzeit werden die Kurse „Versammlung der schwerbehinderten Menschen” und der Online-Selbstlernkurs „SGB IX im Personalmanagement" angeboten. Weitere Kurse folgen!

Zur neuen BIH-Akademie

Weitere Informationen lesen Sie im Artikel im ZB Digitalmagazin

Aufruf: SBV als Interviewpartner*innen für KI-Kompass Inklusiv gesucht

Das BMAS-geförderte Projekt KI-Kompass Inklusiv startete im Oktober 2022 mit dem Ziel, ein Kompetenzzentrum für KI-gestützte Assistenztechnologien und Inklusion in der Arbeitswelt aufzubauen. Mit Hilfe von KI-Technologien soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gefördert werden.

Zur bedarfsorientierten Gestaltung des Projekts gesucht werden

  • Schwerbehindertenvertreter*innen,
  • Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeber,
  • BEM-Beauftragte und andere Fachkundige

aus verschiedenen Branchen für ein Interview zum Thema Digitalisierung und betriebliche Inklusion.

Zeitraum: Mitte Februar bis Ende April 2024
Dauer: circa eine Stunde

Neben einem Monitoring vorhandener Technologien und dem Aufbau eines Online-Informationsportals zu KI-gestützten Assistenzsystemen verfolgt das Projekt auch das Ziel, über solche Technologien zu informieren und zu deren Einführung zu beraten. Zudem werden in Praxislaboratorien ausgewählte Technologien in Unternehmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zusammen mit Menschen mit Behinderungen und Arbeitgebern erprobt und zusammen mit den Herstellern weiterentwickelt.

Wenn Sie Interesse an einem Gespräch oder an weiteren Informationen zum Projekt haben, erreichen Sie die Projektverantwortlichen unter: ki-kompass@bv-bfw.de

Regionaltagungen 2024

Das LVR-Inklusionsamt wird in 2024 wieder seine Veranstaltungsreihe der „Regionaltagungen“ durchführen. Dazu werden Vertreterinnen und Vertreter

  • der Fachstellen,
  • der Agenturen für Arbeit,
  • der Integrationsfachdienste,
  • der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber,
  • des LVR-Inklusionsamtes,
  • des LVR-Fachbereiches Soziales (zum Thema WfbM-Wechsler),
  • der Jobcenter sowie
  • der Rentenversicherung

eingeladen. Ziel der Tagungen ist das Kennenlernen, der gemeinsame Austausch und die Reflexion der Zusammenarbeit.

Zeit: Die Veranstaltungen finden statt vom 10. - 14. Juni 2024 und vom 24. - 28. Juni 2024.

Tagungsort: Köln