Was sind eigentlich „Inklusionsbeauftragte“?

Inklusionsbeauftragte sind auf Arbeitgeberseite das „Pendant“ und damit persönliche und kompetente Ansprechpartner für die Schwerbehindertenvertretung, den Betriebsrat, den Personalrat oder die Mitarbeitervertretung. Damit wird sichergestellt, dass die schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Beschäftigten auf Arbeitgeber- wie Arbeitnehmerseite eine Ansprechperson haben, die sich mit den Fragenstellungen rund um Behinderung und Beruf auskennt.

Was das konkret bedeutet, welche Aufgaben sich daraus ergeben und welche positiven Auswirkungen das für das Miteinander im Betrieb hat? Einfach anschauen – der Erklärfilm „Inklusionsbeauftragte“ bündelt kompakte Infos – knapp und kompetent.

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Aktuelles Urteil: Einreichung von BR-Wahlvorschlägen

Das Bundesarbeitsgericht hat im vorliegenden Streitfall die Rechtsfrage eindeutig beantwortet, wie zu verfahren ist, wenn innerhalb der Einreichungsfrist von Wahlvorschlägen zum Betriebsrat zwar entsprechende Vorschläge eingereicht werden, nicht aber genug Bewerber zur Verfügung stehen.

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