Portraitbild von Karl-Friedrich Ernst. Er lächelt in die Kamera.
Portraitbild von Karl-Friedrich Ernst. Er lächelt in die Kamera.

Editorial

Vorwort von Karl-Friedrich Ernst

Liebe Leserinnen und Leser,

Beschäftigte mit Schwerbehinderung sind besonders schützenswert. Damit Arbeitgeber die Pflicht zum Schutz dieser Beschäftigten gut erfüllen können, setzen sie Inklusionsbeauftragte ein: als Vermittler, als Ermöglicher, als Umsetzer. Was aber machen Inklusionsbeauftragte konkret, jeden Tag, um Inklusion und Teilhabe voranzubringen? Wir haben Astrid Kramer getroffen, die bei der hessischen Firma B. Braun Melsungen das Thema Inklusion verantwortet. Sie berichtet aus ihrem Alltag, der viel aus Nicht-Alltäglichem besteht.

Inklusives Arbeiten und Teilhabe hat sich auch SAP auf die Fahne geschrie-
ben. Das baden-württembergische Softwareunternehmen hatte in den vergangenen Jahren gemeinsam mit dem KVJS-Integrationsamt ein ambitioniertes Projekt auf die Beine gestellt: Autism@Work. Menschen aus dem Autismus-Spektrum werden bei SAP angestellt und gefördert. Das Projekt ist nun beendet und in den Regelbetrieb überführt worden, ein großer Erfolg. Erfolgreich ist auch DokuService Knoll: Das Unternehmen wurde mit dem Inklusionspreis für die Wirtschaft 2021 ausgezeichnet.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich mich von den Leserinnen und Lesern der ZB verabschieden. Ich war der ZB seit ihrer Gründung im Jahr 1993 als früherer Vorsitzender der BIH und lange Jahre auch als Schriftleiter eng verbunden. Ich wünsche Ihnen für Ihre nicht immer einfache Arbeit weiterhin alles Gute und viel Erfolg.

Herzlichst Ihr

Karl-Friedrich Ernst,
Leiter des Integrationsamtes des KVJS Baden-Wüttemberg

Das könnte Sie auch interessieren


Ein Porträt von Frau Heike Horn-Pittroff
Editorial

Editorial

Die meisten Menschen mit Schwerbehinderung im Erwerbsleben erbringen ihre Arbeitsleistung ohne besondere Hilfsmittel oder Unterstützungsleistungen.

Mockup mit Bild von Arne Krüger-Brörken bei der Zubereitung eines Kaffees.

Überblick

Das ZB Digitalmagazin stellt seit mehr als 40 Jahren Informationen, Arbeitshilfen und Praxisbeispiele rund um das Thema berufliche Teilhabe bereit.

Statue der Justitia vor blauem Hintergrund mit rotem Kreis.
Aktuelle Urteile

Aktuelles Urteil: Nachrücken in den Betriebsrat

Die gesetzliche Nachrück-Reihenfolge der Ersatzmitglieder für den Betriebsrat (§ 25 Abs. 2 BetrVG) ist eine zwingende Verfahrensregel – wird sie missachtet, sind Betriebsratsbeschlüsse unwirksam.