Zweimal gut integriert
Jil und Emely Klavzar arbeiten als pädagogische Hilfskräfte im Kinderhaus Flügelnuss in München. Ihr Arbeitgeber wollte die beiden auch nach Auslaufen des Eingliederungszuschusses weiterbeschäftigen. Dank der Beratung durch die EAA ist die Weiterbeschäftigung der Zwillinge geglückt.
Ursache für die Kontaktaufnahme
Beide Frauen waren bereits im Vorfeld über ein Praktikum im Rahmen der „unterstützten Beschäftigung“ im Kinderhaus Flügelnuss in München, einer Einrichtung des Stadtteilarbeit e. V., beschäftigt. Sie wurden dann fest übernommen, unterstützt durch den Eingliederungszuschuss der Agentur für Arbeit. Dieser neigte sich 2024 dem Ende zu. Ohne weiteren Zuschuss wäre keine Weiterbeschäftigung möglich gewesen. Hier kam, auch durch die Vermittlung des Integrationsfachdienstes, Timo Weier von der EAA in München ins Spiel.
Der Fall
Jil und Emely Klavzar sind Zwillingsschwestern und leben in München. Sie arbeiten seit über drei Jahren als pädagogische Hilfskräfte im Kinderhaus Flügelnuss. Sie haben beide jeweils eine geistige Behinderung mit einem Grad der Behinderung von 80 und benötigen regelmäßig Unterstützung im Alltag sowie im Berufsleben. Ihre Arbeitsplätze wurden speziell auf sie abgestimmt.
Die jeweiligen Arbeitsplätze wurden deshalb angepasst (feste Aufgaben, klare Strukturen, keine Randzeiten). Beide haben viel Freude an der Arbeit mit Kleinkindern. Die Tätigkeiten erfordern eher einfache Kommunikation und sind deshalb sehr gut geeignet. Jil und Emely Klavzar sind motiviert, werden geschätzt und sind gut ins Team integriert.
Die Beratung
EAA-Berater Weier beriet zur Weiterbeschäftigung der Mitarbeiterinnen und den entsprechend benötigten Fördermitteln (§ 27 SchwbAV). Weier erinnert sich: „Es ging erst mal darum, Überlegungen anzustellen, wie das kleine Unternehmen in dem Kontext finanziell unterstützt werden kann. Behinderungsbedingt lagen hier ja weiterhin Leistungseinschränkungen und ein personeller Zusatzaufwand und somit auch eine finanzielle Belastung vor.“
Bei der Beratung stand dann der Beschäftigungssicherungszuschuss im Vordergrund. Weier fasst zusammen: „Wir haben den Arbeitgeber zum Lohnkostenzuschuss des Inklusionsamtes beraten (Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen) und bei der Antragstellung unterstützt. Anschließend wurde eine fachdienstliche Stellungnahme abgegeben. Der Zuschuss wurde seitens des Inklusionsamtes gewährt und eine Weiterbeschäftigung ermöglicht.“
Das sagt die Arbeitgeberin
Bereichsleiterin Barbara Altschüler-Daly ist sehr zufrieden: „Anfang 2024 nahmen wir erstmalig mit Herrn Weier von der EAA Kontakt auf, weil wir die Schwestern weiterbeschäftigen wollten. Herr Weier hat uns beraten und mit seiner Unterstützung haben wir den Beschäftigungssicherungszuschuss beantragt. Sehr hilfreich war für uns, dass Herr Weier uns durch das ganze Prozedere hindurch beratend zur Seite stand. Die Schwestern arbeiten nun jeweils in einer Krippengruppe und unterstützen die Fach- und Ergänzungskräfte in der täglichen Arbeit mit den Kindern. Wir hatten auch noch in einem anderen Fall Kontakt mit der EAA und sind sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit!“
Wir sind insbesondere zufrieden damit, dass zwei junge Menschen mit Behinderung mit unserer Unterstützung den Eintritt in den 1. Arbeitsmarkt erfolgreich geschafft haben und wir ihren dortigen Verbleib mit unserer Beratung über die EAA sichern konnten.“
Podcast: Eine EAA-Beraterin im Gespräch
Podcast: Eine EAA-Beraterin im Gespräch
In diesem BIH-Podcast nimmt EAA-Fachberaterin Sabine Gnielka von der Handwerkskammer zu Köln die Hörerinnen und Hörer mit in ihren Berufsalltag. An praktischen Beispielen zeigt sie kurz und knapp, wie die EAA Arbeitgeber unterstützen – und dass Inklusion im Berufsleben oft viel weniger kompliziert und aufwendig ist, als viele denken.
Mehr Infos gibt es auf der neugestalteten EAA-Themenseite der BIH.
Sie wollen mehr wissen?
Viele Informationen zu den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber finden Sie auf der BIH-Themenseite.
Weitere Artikel dieser Ausgabe
- Editorial von Heike Horn-Pittroff
- Titelthema: „Weiterbildung inklusive”
- Arbeitsassistenz: Schlüssel zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Kfz-Umbauten: „Selbstbestimmt mobil”
- Arbeitsmittel: Teilhabe durch Technik
- Ein Fall für die EAA: Zweimal gut integriert
- Der Cartoon
- News: Neues aus der Welt der beruflichen Teilhabe
- Aktuelles Urteil: Kein Präventionsverfahren nötig
- Aktuelles Urteil: Nachrücken in den Betriebsrat
- Schauen Sie auch in die Regionalausgabe: ZB Baden-Württemberg