ANFECHTUNG:
Vgl. Dr. Sachadae, LPK-SGB IX, § 5 SchwbVWO Rn. 9 mit Verweisung auf LAG RhPf, 16.02.2011 - 8 TaBV 43/10, und Wiegand/Hohmann, SchwbVWO, § 5 Rn. 105, wonach eine nicht ordnungsgemäße Bekanntgabe eines Wahlausschreibens (bspw. „Unterschreitung der Mindestfrist“) jeweils „zur Anfechtbarkeit der Wahl“ führe. Vgl. auch das LAG Hamm, 15.03.2016 - 7 TaBV 63/15, für SBV-Wahl. Die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das LAG RhPf wurde vom BAG, 03.11.2011, 7 ABN 65/11, verworfen. Ebenso z.B. BAG v. 27.04.1976, 1 AZR 482/75; LAG Düsseldorf, 3.12.2002, 3 TaBV 40/02. Zur einwöchigen Mindestfrist beim Aushang zugelassener Wahlbewerber vgl. diese Diskussion.
Der neue BIH-Wahlwegweiser 2026 berechnet beide Rückwärtsfristen falsch – sowohl die Ein-Wochen-Frist als auch Sechs-Wochen-Frist – da beide zu kurz. Daher sollte sich insoweit niemand an dem BIH-Fristenkalender orientieren, bevor nicht endlich Update zur Fehlerbehebung, da sonst Anfechtung droht. Der Fehler beträgt je nach Konstellation einen Tag bis zu 4 Tagen. Vergleiche hierzu schon kritisch Diskussion 2018 – vor acht Jahren! Offenbar hat die BIH vorwäts statt richtig rückwärts gerechnet, folglich kapitale systematische Berechnungs- und Programmierfehler:LAG Düsseldorf 2002 hat geschrieben:Eine Verletzung der Mindestfrist … stellt einen Verstoß gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlverfahren dar, der die Wahlanfechtung nach § 19 BetrVG rechtfertigen kann …
FEHLBEISPIELEBIH-Wahlwegweiser hat geschrieben:Mo, 19.10.2026 Tag der Wahl
Mo, 07.09.2026 Wahlausschreiben ➔falsch
Mo, 12.10.2026 Aushang Bewerber ➔falsch
Gibt man als Wahltag Mo, 19.10.2026 ein – wird fälschlich Mo,_07.09.2026 für das Wahlausschreiben angezeigt statt richtig Fr, 04.09.2026, also drei Tage zu spät. Falsch auch der späteste Aushang der (zugelassenen) Bewerber, weil gleichfalls drei Tage zu spät (richtig = Fr, 09.10.2026, statt verspätet Mo, 12.10.2026) – insoweit leider unbrauchbar. Zur_korrekten Berechnung vergleiche Prof. Düwell, SBV-Wahlhandbuch 2026, Kap. 12.3.4
Das ist weder rechtlich noch nach den Grundrechenarten nach »Adam Riese« nachvollziehbar: Mit BGB sowie der Arithmetik hat Wegweiser nichts zu tun! Gruß Jada Wasi