Präventionsverfahren in Wartezeit?

Heidi Stuffer
Beiträge: 145
Registriert: Dienstag 5. September 2017, 12:26

Re: Präventionsverfahren in Wartezeit?

Beitrag von Heidi Stuffer »

Dr. Michael Karpf hat geschrieben: Donnerstag 25. Dezember 2025, 23:26 Denn der Zweite Senat des BAG vergleicht im Grunde Äpfel mit Birnen.
Eine sehr nachvollziehbare Überlegung, die darauf hindeutet, dass der 2. Senat diese Frage nicht zutreffend bewertet hat.
Unabhängig davon erscheint das Verfahren vor dem Zweiten Senat insgesamt wenig aussagekräftig: Dort gab es weder Betriebsrat (BR) noch Schwerbehindertenvertretung (SBV). Zudem scheint das Inklusionsamt Thüringen trotz der Kontaktaufnahme durch den Arbeitgeber nicht ausreichend tätig geworden zu sein.

Bestehen weder BR noch SBV – so kann ein Arbeitgeber mangels vorhandener Gremien diese auch nicht zum Zweck einer Erörterung nach § 167 Abs. 1 SGB IX einbeziehen.

Beste Grüße
Heidi Stuffer
Antworten