Präventionsverfahren in Wartezeit?

Heidi Stuffer
Beiträge: 146
Registriert: Dienstag 5. September 2017, 12:26

Präventionsgespräch in Wartezeit?

Beitrag von Heidi Stuffer »

Zum ArbG Köln, 19.11.2025 – 18 Ca 6344/24

Dr. Michael Karpf hat geschrieben: Donnerstag 25. Dezember 2025, 23:26 Dem ArbG Köln, Urteil vom 19.11.2025, 18 Ca 6344/24, stimme ich nach objektiver Würdigung zu. Denn der Zweite Senat des BAG vergleicht im Grunde Äpfel mit Birnen.
Eine sehr nachvollziehbare Überlegung, die darauf hindeutet, dass der 2. Senat diese Frage nicht zutreffend bewertet hat. Unabhängig davon erscheint das Verfahren vor dem Zweiten Senat insgesamt wenig aussagekräftig: Dort gab es weder Betriebsrat (BR) noch Schwerbehindertenvertretung (SBV). Bestehen weder BR noch SBV – so kann der Unternehmer mangels vorhandener Gremien diese auch nicht zum Zweck einer Erörterung nach § 167 Abs. 1 SGB IX einbeziehen.

Zudem scheint insb. das Inklusionsamt Thüringen trotz der Kontaktaufnahme durch den Arbeitgeber nicht ausreichend tätig geworden zu sein.

Beste Grüße
Heidi Stuffer
jada.wasi
Beiträge: 545
Registriert: Freitag 30. März 2012, 16:30

Erörterung in Wartezeit?

Beitrag von jada.wasi »

LAG Thüringen hat geschrieben:[64] Das Erfordernis der Durchführung eines Präventionsverfahrens würde zudem die Erprobungsdauer von sechs Monaten verkürzen, da ein Prüfverfahren unter Einbindung externer Stellen wie dem Integrationsamt in aller Regel zeitaufwändig sein dürfte.
[LAG Thüringen, 04.06.2024, 1 Sa 201/23]
Das ist eine rein spekulative Mutmaßung (»dürfte«). Von dieser pauschalen Unterstellung ins Blaue hinein halte ich nichts: Im Übrigen könnte eine Erörterung natürlich bspw. auch kurzfristig per Video- und Telefonkonferenz erfolgen; dagegen spricht grds nichts. Und was sollte da an einem Präventionsgespräch „in aller Regel zeitaufwändig“ sein? Einen solchen generellen Erfahrungssatz gibt es nicht lt. zutreffender Ansicht des ArbG Köln, 19.11.2025, 18 Ca 6344/24, und des LAG Köln, 12.09.2024, 6 SLa 76/24.

ERÖRTERUNG
Die Durchführung eines Präventionsgespräches soll den Arbeitgeber nicht unter Druck setzen - sondern inklusive Lösungsansätze aufzeigen, die im Weiteren nach freiem Ermessen aufgegriffen werden könnten: Gerichte sollen urteilen – nicht spekulieren! Gruß Jada Wasi
Antworten