Online-Wahlverfahren-Briefwahl-Wahlberechtigt trotz Pensionierung

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PeFo
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Registriert: Dienstag 28. Juni 2022, 18:53

Online-Wahlverfahren-Briefwahl-Wahlberechtigt trotz Pensionierung

Beitrag von PeFo »

Wir haben folgende Daten für die Wahl festgelegt:
06.09. Aushang und Versand der Einladung zur Online-Wahlversammlung
06.10. Online-Wahlversammlung
06.10. bis 04.11. Briefwahl
06.11. Stimmauszählung

Einer unserer schwerbehinderten Mitarbeiter geht zum 31.10. in den Ruhestand.

Darf er an der Wahlversammlung teilnehmen?
Darf er noch an der Briefwahl teilnehmen?

Danke schon im Voraus

Peter
jada.wasi
Beiträge: 476
Registriert: Freitag 30. März 2012, 16:30

Re: Online-Wahlverfahren-Briefwahl-Wahlberechtigt trotz Pensionierung?

Beitrag von jada.wasi »

Darf er an der Wahlversammlung teilnehmen?
Darf er noch an der Briefwahl teilnehmen?
(06.10. bis 04.11. Briefwahl)
Spannende Frage:
Meines Erachtens 2x nein – weil ja an diesem „Wahltag“ (Abgabefrist), also dem „Abschluss der Wahl“ – schon im Ruhestand. Da feststeht, dass er nicht wählen darf, darf er auch nicht vorschlagen auf digit. Wahlversammlung. Wäre Abgabefrist schon am Mo, 31.10.2022, dann dürfte er wohl mitwählen. Wäre zwar ziemlich sinnfrei, das folgt aber aus der schematischen Stichtagsregelung. So oder so zählt er aber m.E. nicht mit nach § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX. Hier der Direktlink zu den BIH-Formularen mit Diskussion dazu zu_einigen noch nicht ganz stimmigen BIH-Formularen (Merkblatt, Erklärung, Niederschrift ≠ plausibel).

Einer unserer schwerbehinderten Mitarbeiter geht zum 31.10. in den Ruhestand.
Zur „vorläufigen“ Ruhestandsversetzung von Beamten siehe auch hier die „Ansicht“ des ArbG Nürnberg.

06.11. Stimmauszählung
Vermutlich ein Tippfehler – weil dieser 06.11.2022 ein Sonntag ist laut Kalender? Gruß Jada Wasi
Zuletzt geändert von jada.wasi am Freitag 23. September 2022, 22:12, insgesamt 1-mal geändert.
PeFo
Beiträge: 4
Registriert: Dienstag 28. Juni 2022, 18:53

Re: Online-Wahlverfahren-Briefwahl-Wahlberechtigt trotz Pensionierung

Beitrag von PeFo »

Hallo Jada Wasi,
Danke für die Antwort. Ich lass ihn nicht mit wählen
Martin95
Beiträge: 1
Registriert: Dienstag 29. April 2025, 12:12

Re: Online-Wahlverfahren-Briefwahl-Wahlberechtigt trotz Pensionierung

Beitrag von Martin95 »

Hallo Peter,

grundsätzlich gilt: Wahlberechtigt ist, wer zum Zeitpunkt der Wahlversammlung (06.10.) zur Dienststelle gehört und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt – also auch dein Kollege, der erst zum 31.10. in den Ruhestand geht.

Ja, er darf also an der Wahlversammlung teilnehmen und ist auch für die Briefwahl wahlberechtigt, da sein Beschäftigungsverhältnis während des Wahlzeitraums (bis 04.11.) noch bestanden hat oder zumindest zum Zeitpunkt der Stimmabgabe bestand.

Ich nutze bei solchen Fragen übrigens gern einen Tagesrechner, um genau zu sehen, wie die Stichtage fallen – das hilft enorm bei der Klärung solcher Details, also als kleine Tipp. 😊

Viele Grüße
jada.wasi
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Re: Online-Wahlverfahren-Briefwahl-Wahlberechtigt trotz Pensionierung

Beitrag von jada.wasi »

Martin95 hat geschrieben: Dienstag 29. April 2025, 12:13 Ja, er darf also an der Wahlversammlung teilnehmen und ist auch für die Briefwahl wahlberechtigt, da sein Beschäftigungsverhältnis während des Wahlzeitraums (bis 04.11.) noch bestanden hat oder zumindest zum Zeitpunkt der Stimmabgabe bestand.
Sie erlauben, dass ich Ihnen da hart widerspreche:

Da ist der Zug 2022 längst abgefahren. In der Sache selbst ist m.E. klar zu widersprechen, wie ja schon oben vor zwei Jahren geschrieben. Der letzte Tag der Briefwahl war der 04.11.2022, und da war der sbM bereits im Ruhestand mit Ablauf 31.10.2022. Die Wahlleitung darf ihm demnach die Briefwahlunterlagen nicht schicken. Gibt‘s dazu evtl. noch andere Meinungen? Gruß Jada Wasi
jada.wasi
Beiträge: 476
Registriert: Freitag 30. März 2012, 16:30

Digitale BIH-Wahlkalender nachbessern?

Beitrag von jada.wasi »

Zur Fünf-Tage-Woche

Martin95 hat geschrieben: Dienstag 29. April 2025, 12:13 Ich nutze bei solchen Fragen übrigens gern einen Tagesrechner, um genau zu sehen, wie die Stichtage fallen – das hilft enorm bei der Klärung solcher Details, also als kleine Tipp.
Liebe BIH-Autoren,

der verlinkte „Tagesrechner“ ist für SBV-Wahl grds. nicht vonnöten, weil Online-Wahlkalender der BIH die Fristen automatisch berechnet. Neuerdings allerdings auf Basis einer Sechs-Tage-Woche* Das halte ich eher für sinnfrei bzw._völlig praxisfremd für die Masse der Fälle mit Fünf-Tage-Woche, wonach derzeit teils Samstage berechnet werden. Das wird den Wahlvorständen regelmäßig nicht gefallen. Diese »Verschlimmbesserung« sollte von BIH-Autoren kritisch überprüft bzw unbedingt praxisorientiert zeitnah – nachgebessert – werden: Denn sonst müssen Wahlvorstände ggf teils manuell rechnen bei Fünf-Tage-Woche jeweils bei Samstag­en.

SBV-Wahlkalender hat geschrieben:Arbeitstage sind auf Grundlage der 6-Tage Woche angegeben. (vergl. bspw. Fußnoten* gefettet unterhalb der Nr. 5.7 und der Nr. 9.2)
Fünf-Tage-Woche (Arbeitstage)
Gibt man bspw. als Wahltermin den Dienstag, 10.06.2025, ein, dann wird jeweils in den Nrn. 4.4, 4.6, 9.2, 10.1, 10.2, insgesamt 6x ein Samstag angegeben. Das ist nicht das „Gelbe vom Ei“ für die weit verbreitete „Fünf-Tage-Woche“ deutschlandweit (abgesehen von einzelnen Bereichen mit teils noch 6-Tage-Woche wie Handel, Gesundheitswesen bzw Gastronomie) Fazit: Alle Samstagstermine sind falsch bzw. unbrauchbar, soweit es um Betriebe mit Fünf-Tage-Woche geht bei arbeitsfreien Samstagen; schon ab 1956 erfolgte in BRD „Übergang zur Fünf-Tage-Woche“ gemäß Wikipedia, also vor rund 70 Jahren.

Alle sechs berechneten Samstagstermine dürften
demnach für Fünf-Tage-Woche grds. zu kurz sein,
zumal dann in aller Regel samstags geschlossen.


Vereinfachtes Wahlverfahren
Irritierend aber auch der BIH-Wahlkalender für vereinfachtes Wahlverfahren, bei dem an fünf Stellen jeweils ein „Samstag“ berechnet wird (Nrn. 6, 7.1, 7.2, 8). „Erklärende Texte“ dazu fehlen insoweit vollständig. Ebenso fehlt ein Hinweis in BIH-Wahlbroschüre auf den - einschlägigen - § 193 BGB wegen evtl. Verlängerung der Anfechtungsfrist. Hier muss erläutert und präzisiert bzw. nachgebessert werden, auch in der BIH-Akademie. Gruß Jada Wasi
Meggie
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Registriert: Samstag 5. Oktober 2024, 18:38

BIH-Wahlkalender für Fünf-Tage-Woche?

Beitrag von Meggie »

jada.wasi hat geschrieben: Mittwoch 30. April 2025, 17:30 Fazit: Alle Samstagstermine sind unbrauchbar, soweit es um Betriebe mit Fünf-Tage-Woche geht bei arbeitsfreien Samstagen
Liebe BIH-Autoren,

stimme den Anregungen von jada.wasi voll zu. Ich rege daher an, diese beiden BIH-Wahlkalender möglichst so umzuprogrammieren, dass entweder Ergebnisse für Fünf-Tage-Woche oder für die Sechs Tage-Woche individuell berechnet und angezeigt werden (Bisher werden offenbar lediglich Ergebnisse für Sechs-Tage-Wochen berechnet, soweit es um „Arbeitstage“ geht?) Ist das so möglich?

Dazu müsste wohl lediglich ein entsprechendes zusätzliches Auswahlfeld im Wahlkalender oben angebracht werden für die jeweiligen Wochentage (Bisher gibt’s dort Auswahlfelder z.B. für „Wahlverfahren“ und für „Bundesländer“). Wäre das denn technisch so umsetzbar für die zahllosen Betriebe und die Dienststellen mit jeweils Fünf-Tage-Woche (Mo - Fr)? Für eine kurze Rückmeldung wäre ich sehr dankbar! Ebenso zu dem teils berechneten vorgeblichen Ende der Anfech­tungs­frist an einem „Samstag“ im Wahlkalender für vereinfachte SBV-Wahlen.

Viele Grüße
Meggie
annette.rosenberg
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Registriert: Montag 6. Februar 2012, 14:36

BIH-Wahlkalender rechnet falsch!

Beitrag von annette.rosenberg »

Vereinfachtes Wahlverfahren

jada.wasi hat geschrieben: Mittwoch 30. April 2025, 17:30 Irritierend aber auch der BIH-Wahlkalender für vereinfachtes Wahlverfahren, bei dem an fünf Stellen jeweils ein „Samstag“ berechnet wird (Nrn. 6, 7.1, 7.2, 8).
Hallo zusammen,

der Wahlkalender für vereinfachte Wahl scheint teils falsch zu rechnen. Gibt man z.B. für NRW als Wahltag den 10.06.2025 ein, so erscheint unter „8. Letzter Tag für die Anfechtung der Wahl beim Arbeitsgericht“ der „Samstag, 28.06.2025“.
Für mich nicht nachvollziehbar und offenbar falsch, und zwar in jeder nur denkbaren Konstellation!? Hier besteht demnach vordringlicher Korrekturbedarf – weil fehlerhaft programmiert und irreführend laut Fachliteratur. Denn wenn der letzte Tag einer Klagefrist ein Samstag ist, dann verlängert sich diese automatisch und ausnahmslos bis zum nächsten Werktag! Siehe auch Prof. Düwell, Handbuch zur Wahl der SBV, Kap. 12.1.2, Seite 119/ 120 – zu der Fristenberechnung gemäß Auslegungsvorschriften in § 186 iVm § 193 BGB, der sog. Zivilkomputation „in Gesetzen“ nach Düwell *). Demnach muss selbstverständlich dieser § 193 BGB ggf. zwingend berücksichtigt und beachtet werden bei der Berechnung! Ausführlich zum Ablauf der Anfechtungsfrist siehe diese Diskussion mit zahlreichen Belegen und Nachweisen.

Falsch - weil viel zu pauschal, aber auch alle anderen vier Samstagstermine, da allenfalls für die Sechs-Tage-Woche zutreffend, niemals aber für Fünf-Tage-Wochen (Mo - Fr) - also fehlerhaft bzw. unbrauchbar für die weitaus meisten SBV-Wahlen. Auch insoweit besteht 4x Korrekturbedarf…
🇩🇪 Es arbeiten allenfalls 25 Prozent auch samstags

Viele Grüße
Annette

*) BIH-Fehlberechnung
BIH-Wahlkalender für vereinfachte Wahlen
BIH-Wahlkalender für vereinfachte Wahlen
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