BIH-Amtszeitrechner schwächelt meist bei Zwischenwahlen mit verlängerter Amtszeit

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Heidi Stuffer
Beiträge: 118
Registriert: Dienstag 5. September 2017, 12:26

BIH-Amtszeitrechner schwächelt meist bei Zwischenwahlen mit verlängerter Amtszeit

Beitrag von Heidi Stuffer »

Liebe BIH-Experten,

im BIH-Amtszeitrechner des neuen Online-Wahlkalenders erscheinen teils Ergebnisse zur außerplanmäßigen Wahl, welche offenbar nicht plausibel sind:

• Gibt man z.B. 10.09.2018 ein, wird als Amtszeitende der 09.09.2022 berechnet statt richtig 30.11.2022, d.h. zu kurz Das Ende läge außerdem vor dem (übernächsten) Regel­wahlzeitraum. Das ist wahlrechtlich ausgeschlossen nach § 177 Abs. 5 Satz 4 SGB IX, oder?

• Gibt man z.B. 10.01.2018 ein, wird als Amtszeitende der 09.01.2022 berechnet statt 30.11.2022, somit viel zu kurz.
Es wird darum gebeten, da mal nachzurechnen und ggfs. ändern zu lassen – da es u.a. widersprüchlich ist zur BIH-Wahlbroschüre mit diesem „Beispiel für eine verlängerte Amtszeit“ ( Nr. 3.6 Seite 53 ). Das irritiert und verunsichert alle örtl. SBVen, die 2018 apl. gewählt haben vor Oktober. Das Ende läge außerdem vor dem (übernächsten) Regel­wahlzeitraum. Das ist wahlrechtlich ausgeschlossen laut § 177 Abs. 5 Satz 4 SGB IX in allen Konstellationen, oder?

• Gibt man z.B. 10.10.2017 ein, wird als Amtszeitende der 09.10.2022 berechnet statt richtig 30.11.2022, d.h. zu kurz

Nur bei Beginn der Amtszeit im Nov. oder Dez. 2017 wird m.E. korrekt gerechnet mit einem „verlängerten“ Ende der Amtszeit einheitlich mit Ablauf des 30.11.2022 nach § 177 Absatz 5 Satz 4 SGB IX. Ist beabsichtigt, diese genannte fehlerhafte Programmierung für die erwähnten 10 Monate zeitnah zu bereinigen, da > 100-fach korrekturbedürftig?

Beste Grüße
Heidi Stuffer
Michael Karpf
Beiträge: 76
Registriert: Dienstag 1. November 2016, 18:50

Re: BIH-Amtszeitrechner schwächelt meist bei Zwischenwahlen mit verlängerter Amtszeit

Beitrag von Michael Karpf »

Ergebnisse zur außerplanmäßigen Wahl, welche offenbar nicht plausibel sind
Hallo zusammen,

ich habe versucht, die von Heidi Stuffer beschriebenen "Phänomene" zu verifizieren. Tatsächlich liefert der Rechner durchgängig auch falsche Ergebnisse für das Ende einer verlängerten Amtszeit nach außerplanmäßigen Wahlen, wenn die Amtszeit im Zeitraum Januar 2022 bis September 2022 (< 4 Jahre) oder im Oktober 2021 (< 5 Jahre) begonnen hatte.

In solchen Fällen sollte eigentlich einheitlich als Endzeitpunkt jeweils der 30.11.2026 herauskommen anstatt varrierender, meist außerhalb des Regelwahlzeitraums 2026 liegender Ergebnisse. Womöglich liegt hier ein Systemfehler vor.

Viele Grüße
Dr. Michael Karpf
jada.wasi
Beiträge: 332
Registriert: Freitag 30. März 2012, 16:30

Re: BIH-Amtszeitrechner schwächelt bei Zwischenwahlen mit verlängerter Amtszeit

Beitrag von jada.wasi »

Liebe BIH-Techniker,

lediglich für Nov./Dez. 2017 und Nov./Dez. 2021 wird das Ende der verlängerten Amtszeit korrekt berechnet, sonst nicht. Hier sollte unbedingt nachprogrammiert werden, da Ende nie und nimmer außerhalb des Regelwahlzeitraums liegen darf nach wohl einhelliger Meinung für apl. Wahlen z.B. von Jan. 2018 bis Sept. 2018, und von Jan. 2022 bis Sept. 2022. Der Systemfehler kann ggf. schwerwiegende Folgen haben. Bitte daher dringend den Amtszeitrechner überprüfen im Online-Wahlkalender gemäß § 177 Abs. 5 letzter Satz SGB IX, weil zehn von zwölf Monaten falsch, bzw. zu kurz gerechnet werden. Fazit:

Es gibt m. E. keinen Grund, die von Dr. Karpf erwähnten zehn Monate anders zu programmieren als für Nov./Dez. 2021 für apl. Zwischenwahlen mit verlängerter Amtszeit - nämlich mit „einheitlichem Ende“ = Ablauf 30.11.2026. Gleiches gilt entspr. für die von Fr. Stuffer monierten 10 Monate = einheitliches Ende mit Ablauf des 30.11.2022 durchgängig nach § 177 Abs. 5 letzter Satz SGB IX. Bei außerpl. Wahlen von Okt. 2021 bis Sept 2022 demnach immer „einheitliches“ Ende der Amtszeit am 30.11.2026 (und_nicht nur bei apl. Wahlen im Nov./Dez. 2021).

Fehlbeispiel = 10 Monate zu kurz
• Falsch: 31.01.2022 bis 30.01.2026 (BIH-Rechner)
• Richtig: 31.01.2022 bis 30.11.2026 (nach SGB IX)

Michael Karpf hat geschrieben: Mittwoch 20. Juli 2022, 17:49 In solchen Fällen sollte eigentlich einheitlich als Endzeitpunkt jeweils 30.11.2026 herauskommen
Richtig! Und für den Freitag, 01.10.2021, muß also doppelt nachgebessert werden – weil hier richtig verlängert bis zur „übernächsten“ Regelwahl 2026 statt verkürzt bis 2022 wg. § 187 Abs. 1 BGB. Das ist vier Jahre zu kurz! Das deshalb, weil der 1.10. ja kein voller Tag, sondern nur angebrochen („Ereignis“ für „Berechnung der Frist“ = Aushang im Laufe des Freitags). Amtszeit begann also nicht schon am 1. Okt. um 00:00 Uhr – sondern erst untertägig mit Aushang am 1. Okt. 2021 bis 30.11.2026 verlängert (statt verkürzt bis zum 30.11.2022). Bitte unbedingt nachprüfen. Gruß Jada Wasi

Fehlbeispiel = 4 Jahre zu kurz
• Falsch: 01.10.2021 - 30.11.2022 (BIH-Rechner)
• Richtig: 01.10.2021 - 30.11.2026 (nach SGB IX)
Ulrich.Römer
Beiträge: 621
Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

Re: BIH-Amtszeitrechner schwächelt meist bei Zwischenwahlen mit verlängerter Amtszeit

Beitrag von Ulrich.Römer »

Liebe Nutzerinnen und Nutzer des Wahlkalenders,
endlich ist es soweit. Nach der (berechtigten!) Kritik an den teilweise falschen Berechnungen des Wahlkalenders bzw. des Amtszeitrechners haben wir das Teil komplett überarbeitet. Neu ist nun auch die Berechnung des vereinfachten Verfahrens mit Videokonferenz.

:!: Die aktualisierte Version ist seit heute online verfügbar.

Wünsche, Anregungen und Kritik: gerne hier posten!
Vielen Dank für die Unterstützung und eine erfolgreiche Durchführung der Wahl

wünscht das BIH-Team
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
jada.wasi
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Registriert: Freitag 30. März 2012, 16:30

BIH-Amtszeitrechner schwächelt teils bei Zwischenwahl mit verlängerter Amtszeit

Beitrag von jada.wasi »

Ulrich.Römer hat geschrieben: Montag 8. August 2022, 11:55 Anregungen und Kritik: gerne hier posten.
Fast perfekt! Fristen laut BGB sind „Teufelswerk“: Bei apl. Zwischenwahl mit Aushang der Wahlergebnisse im Laufe des 01.10.2021 („Stichtag“) wird Amtszeit genau um eine Wahlperiode zu kurz berechnet, da Fall des § 177 Abs. 5 Satz 4 SGB IX und § 187 Abs. 1 BGB. Richtig wäre m.E. folglich: 30.11.2026 (statt: 30.11.2022). Grund: Kein voller Tag am 01.10.2021 im Amt – sondern nur angebrochener Freitag ab Aushang. Demnach Amtszeit um vier Jahre zu kurz berechnet. Daher die Wahl 2022 „abblasen“ – wenn Ergebnis am 01.10.2021 ausgehängt. Siehe hierzu auch Fehlbeispiel hier (am Ende). Dieser Freitag wird bei der Berechnung der Frist nicht gezählt. Grundlegend Düwell, Handbuch zur Wahl der SBV, 3. Auflage 2022, Kapitel 2.2, Merksatz und Beisp. 2 zum Ausfallen der Regelwahl 2022 bei Aushang der Ergebnisse am 01.10.2021 um 12 Uhr:
„Die Folge ist, dass 2022 die Regelwahl ausfällt.“
Gruß Jada Wasi

Fehlbeispiel = 4 Jahre zu kurz
• Falsch: 01.10.2021 - 30.11.2022 (BIH-Rechner)
• Richtig: 01.10.2021 - 30.11.2026 (nach SGB IX)

Auslegungsvorschriften
So zu Recht schon Diskussion 2018 sowie ausführlich (differenziert) mit Beispielen hier Beitrag von Dr. Karpf, jeweils zum § 187 BGB (= maßgeblich für Auslegung).
Ulrich.Römer
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Re: BIH-Amtszeitrechner schwächelt meist bei Zwischenwahlen mit verlängerter Amtszeit

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo jada.wasi,
vielen Dank, ja das sehe ich auch so. Außerdem wird im Amtszeitrechner nicht der Tag der Bekanntgabe sondern der Tag des Beginns der Amtszeit abgefragt. Damit ist es eindeutig 01.10.2021 bis spätestens 30.11.2026.
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
Michael Karpf
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Re: BIH-Amtszeitrechner schwächelt meist bei Zwischenwahlen mit verlängerter Amtszeit

Beitrag von Michael Karpf »

Hallo Herr Römer,

ich befürchte, dass nach dem Update des Amtszeitrechners nun ein Fauxpas bei den Regelwahlen besteht. Gibt man etwa 10.10.2018 (Mi) oder 10.10.2022 (Mo) ein, kommt als Ende 30.11.2022 bzw. 30.11.2026 raus. Das ist beides zu lang. Die Amtszeit dauert exakt vier Jahre und geht daher meiner Ansicht nach tagesgenau bis 09.10.2022 (Fall 1) bzw. 09.10.2026 (Fall 2) gemäß § 177 Abs. 7 Satz 1 SGB IX und § 187 Abs. 2 BGB, sofern Nahtlosigkeit nach § 177 Abs. 7 Satz 2 Halbsatz 2 SGB IX vorliegt.

Viele Grüße
Dr. Michael Karpf
jada.wasi
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Registriert: Freitag 30. März 2012, 16:30

BIH-Amtszeitrechner schwächelt bei Regelwahlen

Beitrag von jada.wasi »

Michael Karpf hat geschrieben: Dienstag 9. August 2022, 16:00 ich befürchte, dass nach dem Update des Amtszeitrechners nun ein Fauxpas bei den Regelwahlen besteht.
Ja, bei allen Regelwahlen 2018 und 2022 wird nun offenbar plötzlich eine zu lange Amtszeit jeweils berechnet über vier Jahre hinaus (anstatt vier Jahre) - seit dem letzten Update. Die ganze Rechnerei könnte man sich weitgehend sparen, wenn Gesetzgeber im § 177 SGB IX das Ende jeweils auf Ende des nächsten oder übernächsten Regelwahlzeitraums (30.11.) einfach legen würde so wie bei außerplanmäßigen Wahlen schon seit Jahrzehnten. Dann würde die Amtszeit regelmäßig danach immer einheitlich am 01.12. beginnen. Halte jetzige Regelungen eher für bürokratisches Monster vergleichsweise. Gruß Jada Wasi
CVedder
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Re: BIH-Amtszeitrechner schwächelt meist bei Zwischenwahlen mit verlängerter Amtszeit

Beitrag von CVedder »

Tara, Tara :!:

der Teufel steckt in Einsen und Nullen, manchmal auch unmittelbar in den Gehirnwindungen. Sie, ja SIE, die Community halten uns auf Trab und sind die beste Endkontrolle.

Erneut ist der Amtszeitrechner oder auch Wahlkalender nun optimiert worden und vor wenigen Minuten live gegangen.

Herzliche Einladung zur Testung und Einsatz in Ihren Wahlverfahren https://www.bih.de/integrationsaemter/s ... lkalender/

Feedback wie immer am besten gleich hier oder natürlich auch direkt an mich.


Viele Grüße
Christian Vedder
jada.wasi
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BIH-Amtszeitrechner nun perfekt

Beitrag von jada.wasi »

CVedder hat geschrieben: Freitag 19. August 2022, 14:51 Feedback wie immer am besten gleich hier ...
Hallo Herr Vedder,

habe mal den Amtszeitrechner kurz getestet: Scheint nun jedenfalls insoweit alles perfekt zu sein - egal ob verkürzt, verlängert oder „reguläre“ Wahl. Danke! Klasse gemacht.
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