Eine Frau die in einem umgebauten KFZ sitzt

Selbstbestimmt mobil

Für Menschen mit Schwerbehinderung ist ein Auto oft wichtig, um unabhängig mobil zu sein. Die Kosten für den häufig notwendigen Kfz-Umbau können aber hoch sein. Wer fördert was? Und wie läuft so ein Umbau ab? Ein Überblick und ein Interview mit einem auf Kfz-Umbauten spezialisierten Betrieb.

Ein Auto ist für viele Menschen mit Schwerbehinderung mehr als nur ein Fortbewegungsmittel. Es steht unter anderem für die Möglichkeit, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben – insbesondere am Berufsleben. Doch nicht jeder kann ein Fahrzeug von der Stange nutzen. Wer aufgrund einer Behinderung nicht (mehr) selbstständig fahren oder sicher einsteigen kann, benötigt ein individuell angepasstes oder umgebautes Kfz.

Wie ein Kfz-Umbau abläuft und wer dafür zahlt

Ein Kfz-Umbau passt ein Fahrzeug an die individuellen körperlichen Voraussetzungen der Nutzerin oder des Nutzers an. Ob Handgas und -bremse, Einstiegshilfen, Rollstuhllifte, Sitzveränderungen oder technische Assistenzsysteme – die Bandbreite der Möglichkeiten ist groß. Dabei ist wichtig, dass nur der Umbau gefördert wird, nicht die Anschaffung des Kfz. Wenn eine Anschaffung nötig ist, muss dies über den zuständigen Träger erfolgen und wird nach Einkommen gestaffelt bezuschusst. Außerdem ist es entscheidend, dass es ausschließlich um den Weg von und zur Arbeit geht, den man „behinderungsbedingt“ nicht ohne Auto oder Beförderungsdienst absolvieren kann.

Wer den Umbau oder einen Teil der für den Umbau anfallenden Kosten fördert, hängt stark vom Zweck der Nutzung ab. Steht der Beruf im Vordergrund, handelt es sich um eine sogenannte Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dann sind unterschiedliche Stellen zuständig – je nach persönlicher Situation. Wer sich zum Beispiel in einer beruflichen Erstausbildung befindet oder Arbeit suchend ist, stellt seinen Antrag in der Regel bei der Agentur für Arbeit. Wer bereits viele Jahre berufstätig war, kann sich an die Deutsche Rentenversicherung wenden. Wurde die Einschränkung durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht, ist die Berufsgenossenschaft gefragt.

Anders sieht es aus, wenn das Fahrzeug rein privat genutzt werden soll, also nicht für den Weg zur Arbeit oder zur Ausbildungsstätte. Dann greift unter Umständen die Eingliederungshilfe über den jeweils zuständigen Träger. In einigen Fällen beteiligen sich auch Pflegekassen – beispielsweise, wenn ein Hebelift den Transport eines pflegebedürftigen Menschen erleichtert. Manchmal können auch Stiftungen oder Hilfsfonds finanzielle Unterstützung bieten, allerdings ist dies meist nur in besonderen Einzelfällen möglich.

Beratung ist das A und O

Der Weg zum eigenen, barrierefreien Auto beginnt in jedem Fall mit einer guten Beratung. Die Schwerbehindertenvertretung im Betrieb kann hier eine wichtige erste Anlaufstelle sein. Auch die Integrations- und Inklusionsämter, die Reha-Beratung der Arbeitsagentur oder die Rentenversicherungsträger bieten Informationen und Hilfestellung. Sobald der individuelle Bedarf geklärt ist, folgt die Einholung eines ärztlichen oder technischen Gutachtens. Danach müssen passende Angebote von Fachfirmen eingeholt und der Antrag beim zuständigen Leistungsträger gestellt werden. Erst wenn die Bewilligung vorliegt, sollte der Umbau beauftragt werden. Je nach Art des Umbaus kann anschließend eine Fahrprobe oder ein Gutachten durch den TÜV erforderlich sein.

Zuständigkeit der Inklusions- und Integrationsämter

Das Integrations- oder Inklusionsamt ist sachlich nur für Beamte und selbstständig tätige Menschen mit Schwerbehinderung zuständig, sofern diese keinen Anspruch gegen einen vorrangig verpflichteten Leistungsträger (zum Beispiel Agentur für Arbeit, gesetzliche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft, berufsständische Versorgungswerke) erworben haben (§ 185 Abs. 6 Satz 2 SGB IX).

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