Kurz notiert …
In den ZB-Kurzmeldungen lesen Sie die relevanten, aktuellen Nachrichten zum Thema Inklusion und Teilhabe im Beruf.
SGB IX neu aufgelegt
Die neue Auflage des Sozialgesetzbuch (SGB) IX und seiner Nebengesetze ist auf dem Gesetzesstand vom 23. Dezember 2025. Es berücksichtigt alle Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) vom 23. Dezember 2016 und alle darauffolgenden Änderungen durch weitere Gesetzgebungsverfahren bis zum 23. Dezember 2025 (BGBL 2025 I Nr. 355). Doch nicht nur inhaltlich, sondern auch optisch wurde die Neuauflage überarbeitet. Der Markenname ZB wurde durch den aussagekräftigeren Titel Arbeit:inklusiv! ersetzt und das Layout modernisiert. Die Publikation kann kostenfrei heruntergeladen werden oder bei Ihrem Inklusions- oder Integrationsamt bestellt werden.
Praktische Hilfe für Ihre Wahl
Die nächste Wahl ist im Herbst 2026 fällig. Wie Sie eine Wahl zur Schwerbehindertenvertretung am besten planen und was dabei zu beachten ist, erfahren Sie in der neuen Broschüre der BIH. Mit dieser Arbeitshilfe will die BIH den Wahlvorstand, die Wahlleitung und alle mit der Wahlvorbereitung befassten Personen unterstützen. Neu in der Auflage ist beim vereinfachten Wahlverfahren die Möglichkeit einer Online-Wahlversammlung beschrieben: Die Wahlversammlung kann weiterhin in Präsenz erfolgen, aber auch mittels Video- und Telefonkonferenz beziehungsweise in einem hybriden Format. Wer zur Wahlversammlung einlädt, entscheidet auch, in welchem Format die Wahl durchgeführt wird. Die unterschiedlichen Formate unterliegen allerdings auch verschiedenen Systematiken. Und auch hier haben wir den Wechsel vom bisherigen Namen und Layout schon vollzogen. Schrittweise werden die weiteren BIH-Medien jetzt folgen.
Sie können die Broschüre ab Mitte März bei Ihrem Inklusions- oder Integrationsamt bestellen und bereits jetzt herunterladen.
Neue Arbeitshilfe „Toolbox Netzwerkarbeit“ erschienen
Die Toolbox Netzwerkarbeit ist eine gemeinsame Arbeitshilfe der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsämter und Hilfen der Sozialen Entschädigung (BIH) e.V. Sie bietet konkrete Handlungsempfehlungen, Beispiele und Materialien, die bei der Beratung und Unterstützung von Arbeitgebern sowie bei der Vermittlung von Menschen mit Schwerbehinderung eingesetzt werden können.
Die Arbeitshilfe richtet sich nicht direkt an Arbeitgeber, sondern an alle, die Arbeitgeber im Netzwerk beraten und begleiten.
Was bietet Ihnen die Toolbox?
Die Inhalte sind modular aufgebaut und in voneinander unabhängige Themen gegliedert. Sie können also direkt dort einsteigen, wo Sie aktuell Unterstützung benötigen.
Sie finden unter anderem:
- Praxisnahe Lösungsansätze und konkrete Handlungsempfehlungen
- Gemeinsame Standards für die Netzwerkarbeit
- Unterstützung für typische Fragestellungen – von der Stellenmeldung bis zur Nachbetreuung
- Die sechs Phasen der Arbeitgeberbegleitung – von der ersten Kontaktaufnahme bis zur langfristigen Bindung
- Reflexionsfragen und Checklisten zur Weiterentwicklung der eigenen Praxis
Die Toolbox versteht sich als lernendes Instrument und wird regelmäßig weiterentwickelt – immer mit dem Ziel, Ihre Arbeit vor Ort bestmöglich zu unterstützen.
Standards zur Deutschen Leichten Sprache
Unter dem Titel DIN SPEC 33429:2025-03 ist ein neues Standarddokument zur Anwendung der Deutschen Leichten Sprache (DLS) erschienen. Es enthält unter anderem Empfehlungen für das Übersetzen und Verfassen von Texten sowie das Gestalten von Inhalten und Bildern. Das Dokument richtet sich an Auftraggeber sowie an Personen, die Inhalte in Leichter Sprache erstellen. Es ist geeignet zur Qualitätssicherung und um zu prüfen, ob Kriterien bei Ausschreibungen erfüllt sind. DIN Media stellt die 60 Seiten umfassende Publikation als PDF kostenfrei zur Verfügung.
KI-Anwendung gegen diskriminierende Sprache
Chatbots sollen helfen, digitale Anwendungen unkompliziert zu erledigen. Doch Chatbots begegnen Menschen mit Behinderung häufig mit diskriminierender oder verletzender Sprache. Deshalb hat die Aktion Mensch mit der Hochschule Bielefeld die KI-Anwendung ABLE (Ableism Bias Language Evaluation, deutsch: Überprüfung von Sprache auf Ableismus* und Vorurteile) entwickelt. Damit können Unternehmen die diskriminierungsfreie Kommunikationsfähigkeit ihrer Chatbots analysieren. ABLE ist unter einer Open-Source-Lizenz kostenfrei nutzbar.
Teilhabe-Community: Panel zur Befragung von Menschen mit Beeinträchtigung
Viele Unternehmen wissen nicht, wie sie Menschen mit Beeinträchtigungen gezielt in Umfragen zu Meinungen oder Produkterfahrungen einbinden können. Gemeinsam mit der Aktion Mensch hat das Umfrage-Institut Ipsos nun die sogenannte Teilhabe-Community gegründet. Es ist das erste Panel zur Befragung von Menschen mit Beeinträchtigungen. Mitmachen können Unternehmen oder Forschungseinrichtungen, die eine Umfrage planen, sowie Menschen, die zur Community gehören wollen. Hier können sich Interessierte informieren und anmelden.
Volljährig mit Beeinträchtigung: ein Rechtsratgeber
„18 werden mit Behinderung – Was ändert sich bei Volljährigkeit?“ Antworten rund um diese Fragestellung gibt der gleichnamige Rechtsratgeber des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. (bvkm). Die aktualisierte Neuauflage (Rechtsstand September 2025) informiert über die Rechte und Pflichten von Menschen mit Behinderung bei Erreichen der Volljährigkeit sowie zur rechtlichen Betreuung. Außerdem enthält die Publikation eine Checkliste mit Tipps für Eltern. Ratgeber und Checkliste gibt es kostenfrei zum Herunterladen.
Barrieren im Netz kosten Unternehmen Kunden
Acht von zehn Menschen in Deutschland haben schon einmal einen digitalen Vorgang (etwa eine Produktsuche oder einen Online-Kauf) abgebrochen. Hauptgründe: schwer lesbare Texte, unverständliche Inhalte sowie unzureichend bedienbare Formulare oder Shops. So der Report „Barrierefreiheit im Netz: Wie digitale Hürden Kunden kosten", für den AccessiWay mit Unterstützung des Meinungsforschungsunternehmens Civey 2.500 Personen befragt hat. Digitale Barrieren von Webseiten oder Apps sind nicht nur diskriminierend, sondern kosten Unternehmen auch Umsatz. Sie können sich im Internet zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) informieren.
Weitere Artikel dieser Ausgabe
- Titelthema: Hand in Hand mit Kollege Cobot
- Interview: „Wir wollen Teilhabe im Betrieb konkret möglich machen“
- Künstliche Intelligenz: KI kann Barrieren überwinden
- Interview: „Technische Barrieren lassen sich leichter überwinden als solche im Kopf“
- Jürgen Dusel: „Barrierefreiheit ist ein Qualitätsmerkmal“
- SBV-Wahl 2026: Gut vorbereitet!
- Neue Serie: Grad der Behinderung
- Ein Fall für die EAA: Mit Inklusion gegen den Fachkräftemangel
- Der Cartoon
- News: Neues aus der Welt der beruflichen Teilhabe
- Aktuelles Urteil: Verspätete Prüfung von BR-Wahlvorschlägen
- Aktuelles Urteil: Einreichung von BR-Wahlvorschlägen
- Ausblick